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23.11.2012
Transfer Pricing

Republik Südafrika: Auswirkung rückwirkender Verrechnungspreisanpassungen auf Verzollung

Viele Unternehmen nutzen rückwirkende Verrechnungspreisanpassungen am Jahresende, um Tochtergesellschaften, die als Vertriebsunternehmen mit nur begrenztem Risiko einzustufen sind, in eine angemessen Renditebandbreite einzusteuern. Diese Jahresendanpassungen haben ebenfalls zumeist auch Auswirkungen auf den Zollwert der importierten oder exportierten Waren. Die Verbindung von Verrechnungspreisen und Zöllen ist ein sehr komplexes Thema. Deloitte hat hierzu eine umfassende Länderübersicht erstellt (Deloitte Country Guide 2012 – The Link between Transfer Pricing and Customs Valuation).

Um sicherzustellen, dass Steuerzahler die Jahresendanpassungen auch entsprechend rückwirkend bei der Verzollung von Importwaren berücksichtigen, hat die südafrikanische Finanzverwaltung entsprechende Angaben zu rückwirkenden Jahresendanpassungen bei Unternehmen abgefragt. Alle Unternehmen, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen haben, müssen die folgenden Fragen beantworten, um zu überprüfen, ob Preisanpassungen für die Zollbewertung korrekt berücksichtigt wurden: 

  • Hat das Unternehmen in den letzten fünf Jahren rückwirkend seine Verrechnungspreise angepasst? 
  • Falls eine Value Determination Number (VDN) vergeben wurde, muss diese mitgeteilt werden. 
  • Wurden die rückwirkenden Preisanpassungen entsprechend für Zwecke der Zollbewertung berücksichtigt?

Die Aufforderung der Finanzverwaltung zeigt, dass die Zoll- und Verrechnungspreisabteilungen innerhalb der Behörden verstärkt zusammenarbeiten, um die Informationstransparenz zu erhöhen. Diese Zusammenarbeit hat wohl gezeigt, dass rückwirkende Verrechnungspreisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen nicht immer vorschriftsmäßig erklärt wurden. Für die Zukunft werden auch gemeinsame Betriebsprüfungen der Zoll- und Steuerbehörden erwartet.

Interessanterweise wurden Verrechnungspreisanpassungen der letzten fünf Jahre abgefragt, obwohl nach südafrikanischen Zollvorschriften lediglich die letzten zwei Jahre offen für Korrekturen sind, außer in den Fällen in denen die Finanzverwaltung dem Unternehmen eine Steuerhinterziehungsabsicht nachweisen kann.

Gerne sind Ihnen bei Rückfragen unsere Verrechnungspreis- und oder Zollexperten behilflich.

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