Dokumentationsanforderungen in Frankreich
Zum 01.01.2010 sind in Frankreich Anforderungen hinsichtlich der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen eingeführt worden.
In grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Empfehlungen des EU Joint Transfer Pricing Forums stellen die neue Vorschriften insbesondere folgende Anforderungen an die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation:
- Eine Dokumentation hat aus 2 Teilen zu bestehen, einem allgemeinen Teil, der die wesentlichen Informationen über die Unternehmensgruppe enthält sowie einem zweiten Teil, in dem eine detaillierte Beschreibung der französischen Gesellschaft vorgenommen wird.
- Erstellung jährlicher Updates, die insbesondere die Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle sowie wesentliche Änderungen des Geschäftsmodells enthalten sollten.
Die neuen Dokumentationsanforderungen treffen sämtliche in Frankreich ansässige Unternehmen oder Unternehmensgruppen, die selbst oder deren verbundene Unternehmen (Beteiligung > 50%) entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mindestens 400 Mio € aufweisen.
Im Falle einer Betriebsprüfung ist die Verrechnungspreisdokumentation den Steuerbehörden zum Zeitpunkt des Beginns der Prüfung auszuhändigen. Eine verspätete oder unvollständige Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation kann zu Bußgeldern in Höhe von 5% der Summe der Verrechnungspreisanpassung, aber mindestens 10.000 € führen.