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08.10.2021
Transfer Pricing

US-Steuerreform: Shutdown abgewendet – Implikationen für die geplante Reform und deren Umsetzung

Der US-Shutdown wurde abgewendet. Weiterhin ist jedoch der Ausgang der laufenden Streitigkeiten über die Schuldenobergrenze entscheidend für die Zukunft der Infrastruktur und Steuerreform Bidens. Damit ist das von Finanzministerin Janet Yellen genannte Datum, 18.10.2021 von Bedeutung, da den USA im selben Monat noch der Zahlungsausfall bevorsteht, wenn bis dahin keine Anhebung der Schuldenobergrenze beschlossen wurde.​

US-Kongress wendet Shutdown ab

In letzter Minute hat der US-Kongress den drohenden Shutdown der Regierungsgeschäfte durch die Billigung eines Übergangshaushaltes abwenden können und damit die Finanzierung der Bundesbehörden zunächst bis zum 03.12.2021 gesichert. Dennoch könnten den USA im Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen, sollte sich der Kongress nicht einigen und die Schuldenobergrenze anheben. Die Schuldenobergrenze definiert den Höchstbetrag, mit dem sich die US-Regierung verschulden darf. Laut Finanzministerin Janet Yellen beläuft sich der aktuelle Schuldenstand auf 28,5 Billionen US-Dollar, was 125 Prozent des Bruttoinlandproduktes der USA entspricht. Sie brachte auch den 18.10.2021 als möglichen Stichtag für das Erreichen der Schuldenobergrenze ins Spiel.

Der Streit um die Schuldenobergrenze ist aus Steuer- und Verrechnungspreisperspektive deshalb so brisant, da die Republikaner die Demokraten zwingen wollen, dessen Erhöhung mit den Infrastruktur- und Sozialpaket zu verknüpfen. Die Investitionsvorhaben würden notwendige Gelder für den Ausbau von beispielsweise Straßen und Brücken bereitstellen, aber auch für den Klimaschutz und gleichzeitig das soziale Sicherheitsnetz der USA reformieren. Dies sind die zentralen Vorhaben der Biden Administration, die weitgreifende Steuererhöhungen für Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen nach sich ziehen würden.

Timeline

Das Infrastrukturpaket, welches die Modernisierung von Straßen, Brücken und dem Verkehrs- und Energienetz vorsieht, hatte im August durch überparteiliche Anstrengungen den Senat passiert. Doch das abschließende Votum im Repräsentantenhaus steht noch aus. Mit den bereits veranschlagten Mitteln umfasst es inzwischen ungefähr 1,2 Billionen US-Dollar und es wird bereits mit Widerstand der Republikaner gerechnet. Das zweite, weitaus größere sozialpolitische Reformpaket („Build Back Better Act“), welches zusammen mit dem Infrastrukturpaket verabschiedet werden soll, hat einen Umfang von 3,5 Billionen US-Dollar und soll durch erhöhtes Steueraufkommen finanziert werden. Obwohl die Ausgestaltung der möglichen Steueränderungen noch unklar ist, können potenzielle Änderungen in dem Artikel „Senat verabschiedet Infrastrukturpaket – Implikationen für die Steuerreform der Biden Administration und deren unternehmenssteuerlichen Konsequenzen“ siehe Deloitte Tax-News vom 13.08.2021 nachgelesen werden.

Die Demokraten wollen den Build Back Better Act im Rahmen des Haushaltsbeschluss für 2022 („budget reconciliation“) verabschieden, da bei dem Abstimmungsprozess eine einfache Mehrheit ausreichen würde. In beiden Kammern haben die Demokraten eine knappe Mehrheit, aber auch in ihrer eigenen Partei sind die Pläne umstritten. Zusätzlich wollen die Republikaner das Schuldenlimit in das Paket hineinnehmen, was die demokratische Mehrheit noch wackliger machen würde. Die Demokraten hingegen wollen das Schuldenlimit in einem separaten Schritt bis Dezember 2022 aussetzen. Sollten sie damit nicht Erfolg haben, droht den USA die Zahlungsunfähigkeit. Daher wird die Beilegung des Streites über die Schuldenobergrenze vor bzw. um den 18.10.2021 auch für die Steuerreform von entscheidender Bedeutung sein. Aktuell laufen die Diskussionen und der Minderheitsführer der Republikaner im Senat, Mitch McConnell brachte jüngst eine Notfallanhebung des Schuldenlimits bis Dezember ins Spiel.

Weiterführende Literatur

US-Steuerreform: Senat verabschiedet Infrastrukturgesetz, siehe Deloitte Tax-News

Ihre Ansprechpartner

Dr. David Kurfess
Manager

dkurfess@deloitte.de
Tel.: +49 711 16554 5039

Antonia-Sophie Weyers
Consultant

aweyers@deloitte.de
Tel.: +49 711 16554 5056

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