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04.11.2015
Transfer Pricing

Verrechnungspreise in Afrika: Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im Überblick

Das Thema Verrechnungspreise in den Ländern des afrikanischen Kontinents ist geprägt von einer hohen Dynamik. Der zunehmende Fokus afrikanischer Steuerverwaltungen auf das Thema Verrechnungspreise lässt sich insbesondere an der zunehmenden Anzahl der Länder mit Verrechnungspreisrichtlinien ablesen. Im Folgenden wird ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen gegeben.

Der zunehmende Fokus afrikanischer Steuerverwaltungen auf das Thema Verrechnungspreise lässt sich insbesondere an der zunehmenden Anzahl der Länder mit Verrechnungspreisrichtlinien ablesen. So haben beispielsweise Südafrika, Tansania, Kenia, Ghana und Angola in den letzten Jahren neue Verrechnungspreisrichtlinien erlassen oder bestehende Regeln signifikant erneuert. Im Zuge dessen rücken Verrechnungspreise auch vermehrt in den Fokus bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Beispielsweise haben die südafrikanischen Steuerbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen in den vergangen drei Jahren Gewinnanpassungen von mehr als 2 Milliarden US Dollar vorgenommen und Angola befindet sich im Prozess des Aufbaus eines Teams aus Fachprüfern für Verrechnungspreisthemen. Auch in Nigeria wurden detaillierte Compliance-Anforderungen, die lokalen Verrechnungspreisregularien betreffend, veröffentlicht: Angaben zu den konzerninternen Verrechnungspreisen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung werden ebenso gefordert wie Informationen zur Anwendung von Verrechnungspreis-Policies.

Aktuelle Entwicklungen der Verrechnungspreisdiskussionen

Um die Koordination, den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich Steuerverwaltung zu fördern und zu intensivieren, wurde im Jahr 2009 von Vertretener afrikanischer Steuerverwaltungen das African Tax Administration Forum („ATAF“) gegründet. Zentrale Punkte auf der aktuellen Agenda des 33 Mitgliedsstaaten umfassenden ATAF sind unter anderem die Aktionspunkte der BEPS Initiative der OECD und das Thema Verrechnungspreise.

Neben der Tatsache, dass die Verrechnungspreise grundsätzlich auf dem afrikanischen Kontinent in den Fokus der Steuerverwaltung geraten, spielen beispielsweise strikte Thin Cap Rules im Bereich der unternehmensinternen Finanztransaktionen in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Zinsen eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus wird aktuell innerhalb des ATAFs diskutiert, wie dem Fehlen von Vergleichsdaten aus Datenbanken für die ökonomische Analyse von Verrechnungspreisen entgegengewirkt werden kann. Es wird geprüft, ob eine weitere Fassung der Definition der vergleichbaren Industrie und/ oder das Ausweichen auf ausländische Datenbanken Abhilfe schaffen könnte.

Diskussion der BEPS Aktionspunkte durch afrikanische Steuerverwaltungen

Darüber hinaus steht natürlich auch die BEPS Diskussion der OECD im Fokus der afrikanischen Finanzverwaltungen - sowohl aus organisatorischer als auch inhaltlicher Sicht.

Die Arbeit des ATAFs umfasst einerseits die Information und Beratung der Mitgliedstaaten, wie der Erosion der Steuerbasis entgegen gewirkt werden kann. Das ATAF übt andrerseits aber auch eine Sprachrohrfunktion aus, um den spezifischen Blickwinkel der afrikanischen Staaten in die BEPS Diskussionen einzubringen. Vertreter des ATAFs beteiligen sich an den Diskussionen mit Vertretern der OECD um die Auswirkungen der BEPS Initiative auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu analysieren.

Die Schwerpunkte der zu adressierenden Fragestellungen sowie die zentralen Herausforderungen mit welchen sich Entwicklungs- und Schwellenländer in diesem Zusammenhang konfrontiert sehen, sind dabei nicht deckungsgleich mit jenen, der westlichen Industrienationen. Ferner wird kritisch diskutiert, ob die Chancen und Risiken welche sich durch die BEPS Initiative ergeben, zwischen Entwicklungsländern und Industrienationen gleichverteilt sind. Ausschlaggebend ist hierbei die unterschiedliche Relevanz verschiedener Werttreiber innerhalb der Wertschöpfungsketten der jeweiligen Länder.

Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 2014 von der OECD ein Zwischenbericht veröffentlicht, welcher spezifische Herausforderungen für Entwicklungs- und Schwellenländer aufzeigt. Des Weiteren werden Empfehlungen ausgesprochen, wie Entwicklungsländer durch intensive Zusammenarbeit mit den OECD-Staaten in der Adressierung und Implementierung von BEPS-spezifischen Themen unterstützt werden können. Ein Reviewprozess der bisher erarbeiteten Empfehlungen ist nach Finalisierung der BEPS Maßnahmen vorgesehen. Auch auf UN-Ebene gibt es eine Initiative, um die Partizipation von Entwicklungsländern in den Diskussionen zur Vermeidung von Gewinnverschiebung und Reduzierung der Steuerbasis weiter zu fördern.

Die Diskussionen rund um konkrete Aktionspunkte der BEPS Initiative befassen sich schwerpunktmäßig mit den Aktionspunkten 4 (Verhinderung von Steuerverkürzungen durch Regelungen zur Versagung des Zinsabzugs), 7 (Aktualisierung des Betriebstättenbegriffs, um die künstliche Vermeidung des Betriebstättenstatus zu verhindern), 8 (Aktualisierung der Verrechnungspreisleitlinien in Hinblick auf immaterielle Wirtschaftsgüter), 9 (Aktualisierung der Verrechnungspreisleitlinien in Hinblick auf Risiko- und Kapitalzuordnungen) und 10 (Aktualisierung der Verrechnungspreisleitlinien in Hinblick auf andere risikobehaftete Transaktionen). Allerdings werden einige der BEPS Aktionspunkte kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob und wie die einzelnen Maßnahmen der OECD auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Beispielsweise hat die OECD in ihrem Diskussionsentwurf zum Thema „low value-added intra-group services“ eine Bandbreite von 2 – 5 Prozent für die Vergütung von Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung vorgeschlagen. Die Diskussionen innerhalb des ATAF zeigen, dass die Mehrheit der afrikanischen Behörden momentan beabsichtigen, für derartige Dienstleistungen dennoch einen detaillierten Fremdvergleichsnachweis einzufordern. Im Gegensatz dazu spielen die Dokumentationsvorschriften, welche in Aktionspunkt 13 adressiert werden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den Diskussionen der ATAF-Mitgliedsstaaten eine untergeordnete Rolle. Insbesondere zum Thema Country by Country Reporting scheint noch kein Konsens über eine einheitliche Meinung und Implementierungsstrategie getroffen worden sein.

Verrechnungspreisrichtlinien und Dokumentationsvorschriften in ausgewählten Ländern

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu Verrechnungspreisen in einigen ausgewählten Ländern.

Land Verrechnungs-preisregularien Dokumentations-vorschriften APA Programm
Ägypten Ja (OECD) Ja Ja
Algerien Ja (OECD) Ja Nein
Angola Ja (OECD) Ja Nein
Ghana Ja (OECD) Ja Nein
Kenia Ja (OECD) Ja Nein, aber Doppel-besteuerungsabkommen
Marokko Ja (OECD) Nein Ja
Mosambik Ja Nein; keine TP-spezifischen Sanktionen Nein
Nigeria Ja (OECD/UN) Ja, keine TP-spezifischen Sanktionen Ja
Südafrika Ja (OECD/UN) Ja Nein, aber Doppel-besteuerungsabkommen
Tansania Ja (OECD/UN) Ja Ja
Tunesien Ja (OECD) Nein Nein
Uganda Ja (OECD) Ja Ja
Sambia Ja (OECD) Ja; keine TP-spezifischen Sanktionen Nein

Zu beachten ist insbesondere, dass teilweise sowohl die OECD Richtlinien als auch das UN Manual als Grundlage herangezogen werden, was bei konkurrierenden Regelungen zu Konflikten führen kann. Liegen keine expliziten Dokumentationsvorschriften vor, so stellt sich die Frage des effizienten Risikomanagements: Wie kann die Vorbereitung auf eine etwaige steuerliche Betriebsprüfung bestmöglich gestaltet werden?

Insbesondere im Hinblick auf die nordafrikanischen Staaten, in welchen es keine expliziten Dokumentationsvorschriften gibt (Algerien, Marokko und Tunesien), ist es erfahrungsgemäß empfehlenswert die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation anhand der Vorgaben der OECD Richtlinien vorzunehmen. Im Falle einer steuerlichen Betriebsprüfung kann eine entsprechende Dokumentation als fundierte Diskussionsgrundlage gegenüber den Steuerbehörden dienen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Lediglich elf afrikanische Staaten haben derzeit ein DBA mit Deutschland abgeschlossen. Bei allen anderen afrikanischen Staaten besteht gegebenenfalls ein signifikantes Doppelbesteuerungsrisiko. Durch steuereffizientes Supply Chain Management kann dieses Risiko unter Umständen limitiert werden. Beispielsweise kann Südafrika, das mit 22 afrikanischen Staaten DBAs abgeschlossen hat, für deutsche Unternehmen als Zugang zu Märkten in anderen afrikanischen Ländern dienen.

Die konkrete Umsetzung neuer oder überarbeiteter Verrechnungspreisregelungen und der Aufbau der notwendigen Kapazitäten auf Seiten der Steuerbehörden, stellt für viele afrikanische Staaten eine signifikante Herausforderung dar. Der zu erwartenden Detailierungsgrad der Diskussionen mit den Steuerbehörden, sowie der zeitliche Horizont im Falle einer Betriebsprüfung oder bei etwaigen Verständigungsverfahren sind dadurch erfahrungsgemäß schwer prognostizierbar.

Fazit

Das Thema Verrechnungspreise in den Ländern des afrikanischen Kontinents ist geprägt von einer hohen Dynamik. Für multinationale Unternehmen, welche in den Märkten Afrikas aktiv sind, ergibt sich dadurch die Notwendigkeit die relevanten Entwicklungen aktiv zu verfolgen, um bei Veränderung der verrechnungspreisrelevanten Gesetzgebung zeitnah die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen zu analysieren und gegebenenfalls notwendige Anpassungen des Verrechnungspreissystems vornehmen zu können. Deloitte unterstützt hierbei durch das Deutsch-Afrikanische Verrechnungspreis-Netzwerk. In enger Zusammenarbeit beobachten und analysieren Verrechnungspreisexperten – sowohl aus Deutschland als auch aus zahlreichen afrikanischen Ländern – die aktuellen Entwicklungen und erarbeiten Handlungsempfehlungen für multinationale Unternehmen, welche im afrikanischen Markt aktiv sind oder zukünftig in diesem Markt Aktivitäten planen.

Fundstellen

TWO-PART REPORT TO G20 DEVELOPING WORKING GROUP ON THE IMPACT OF BEPS IN LOW INCOME COUNTRIES

Guide to Fiscal Information - Key Economies in Africa 2014/15

Weiterführende Literatur

  • Heidecke, „Verrechnungspreisrichtlinien in Südafrika“, IWB 7/ 2014
  • Heidecke, „Neue Verrechnungspreisrichtlinien in Ghana“, IWB 10/ 2014
  • Heidecke, Omondi, Rabenschlag, „Neue Verrechnungspreisvorschriften in Tansania“, Verrechnungspreise Direkt Digital, 12/ 2014

Ihre Ansprechpartner

Mark Hyde
Director

mahyde@deloitte.de
Tel.: 069 75695-6969

Judith Rabenschlag
Manager

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Tel.: 030 25468-285

Sophia Baur
Consultant

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