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20.11.2013
Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer

GrESt: Erneute Anhebung des GrESt-Satzes in vier Bundesländern geplant

Der GrESt-Satz wird zum 01.01.2014 voraussichtlich in vier Bundesländern erneut erhöht.

Hintergrund  
Grundsätzlich beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) 3,5 % der Bemessungsgrundlage, kann aber seit einer Änderung des Grundgesetzes in 2006 von den Bundesländern abweichend festgelegt werden.

Änderungen
In der Vergangenheit haben bereits alle Bundesländer, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, ihren Grunderwerbsteuersatz angehoben. Berlin und Bremen erhöhen diesen nun nochmals zum 01.01.2014, und zwar auf 6 % bzw. 5 %. In Diskussion steht die Anhebung des GrESt-Satzes in Niedersachsen auf ebenfalls 5 %. In Schleswig-Holstein ist die prägnanteste Erhöhung von 5 % auf 6,5 % geplant.

Lediglich Bayern und Sachsen wollen zumindest vorerst den ursprünglichen GrESt-Satz von 3,5 % beibehalten.

Die Steuersätze im Überblick

Baden-Württemberg seit 05.11.2011 5 %
Berlin seit 01.04.2012 5 %
ab 01.01.2014 6 %
Brandenburg seit 01.01.2011 5 %
Bremen seit 01.01.2011 4,5 %
ab 01.01.2014 5 %
Hamburg seit 01.01.2009 4,5 %
Hessen seit 01.01.2013 5 %
Mecklenburg-Vorpommern seit 01.07.2012 5 %
Niedersachsen seit 01.01.2011 4,5 %
im Gesetzgebungsverfahren, ab 2014 5 %
Nordrhein-Westfalen seit 01.10.2011 5 %
Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012 5 %
Saarland seit 01.01.2013 5,5 %
Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012 5 %
Schleswig-Holstein seit 01.01.2012 5 %
im Gesetzgebungsverfahren, ab 2014 6,5 %
Thüringen seit 07.04.2011 5 %
Übrige Bundesländer (Bayern und Sachsen)   3,5 %

Anmerkung Niedersachsen
Die Erhöhung des GrESt-Satzes ab dem 01.01.2014 auf 5 % wurde im Entwurf des sog. Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 17.09.2013 (Drs. 17/576) vorgeschlagen. Im Dezember wird der Niedersächsische Landtag voraussichtlich darüber entscheiden.

Anmerkung Schleswig-Holstein
Die Erhöhung des GrESt-Satzes ab dem 01.01.2014 auf 6,5 % ist im Entwurf des sog. Haushaltsbegleitgesetzes 2014 vom 26.07.2013 (Drs. 18/942) enthalten. Auch hierüber wird die Landesregierung voraussichtlich im Dezember endgültig entschieden.

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