Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/indirekte-steuern-zoll/beginn-der-vorlaeufigen-anwendbarkeit-von-ceta.html
02.11.2017
Indirekte Steuern/Zoll

Beginn der vorläufigen Anwendbarkeit von CETA

 Ab dem 21. September 2017 ist das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen Kanada und der Europäischen Union vorläufig anwendbar.

 Mit dem Stichtag 21. September 2017 beginnt die vorläufige Anwendbarkeit des zwischen Kanada und der Europäischen Union geschlossenen Freihandelsabkommens. Die Anwendung bezieht sich zurzeit auf den Handelsteil des Abkommens. Ausgenommen sind hingegen der Investitionsschutzteil sowie einzelne Kapitel und Abschnitte in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Steuern und Geistiges Eigentum.

Bis zur vollständigen Anwendung des Abkommens können noch mehrere Jahre vergehen, da hierzu die Ratifizierung aller EU-Mitgliedsstaaten notwendig ist.

Was bedeutet das für Sie?

 Ab dem jetzigen Zeitpunkt können die Bestimmungen des Abkommens auf Erzeugnisse angewendet werden, die den Bedingungen des CETA-Ursprungsprotokolls entsprechen. Voraussetzung dafür sind Selbstzertifizierungen in Form von Ursprungserklärungen, deren genauer Wortlaut in Anhang 2 des Abkommens abgebildet ist.

Bis zu einem Wert der Ursprungserzeugnisse von EUR 6.000 pro Sendung, kann diese Zertifizierung durch jeden Ausführer vorgenommen werden. Für größere Sendungen hingegen ist der Titel „Registrierter Ausführer“ (REX) notwendig. Anstelle einer Bewilligung wie in anderen Freihandelsabkommen, die den Ausführer ermächtigten, genügt für den REX eine schriftliche Registrierung in der hierfür eingerichteten Datenbank. Unternehmen die bereits im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für den Warenverkehr zwischen der EU und Entwicklungsländern registriert sind, benötigen für CETA keine zusätzliche Registrierung. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2017 ist zudem die Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“ ausreichend zur Ausstellung einer Ursprungserklärung.

Was können Sie tun?

 Unternehmen mit Kanada Geschäft können sich mit einem speziellen Review ihrer Lieferströme auf die neuen Möglichkeiten einstellen. Deloitte bewertet die bisher genutzten Zollpräferenzen, prüft an welcher Stelle das neue Abkommen die Geschäftsprozesse verbessern kann und zeigt auf, wo die Lieferkette optimiert werden kann.

EU-Unternehmen sollten dabei nicht vergessen, sich für den Status als Registrierter Ausführer (REX) anzumelden, um von den präferenziellen Ursprungerklärungen für ihre Ausfuhren nach Kanada profitieren zu können. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich derzeit nur um eine vorläufige Anwendbarkeit handelt. Größere Investitionen in eine auf das Abkommen abgestimmte Umstrukturierung sollten daher noch vermieden werden.

Wenn Sie Fragen zum Inhalt dieses Newsletters haben, wenden Sie sich bitte an das Global Trade Advisory-Team von Deloitte.

Wir werden Sie auch weiterhin über die neuesten Entwicklungen im Rahmen des CETA informieren.

Fundstelle

 Fachmeldung Zoll

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.