Hinweis: Der Gesetzentwurf wurde offiziell als Entwurf der Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht und am 27.09.2012 in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung hat am 19.09.2012 durch Kabinettsbeschluss den Entwurf für ein "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" verabschiedet. Die Reformen betreffen insbesondere die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft sowie zum steuerlichen Reisekostenrecht.
Bereits im Juli 2012 zeichnete sich ab, dass neben dem Jahressteuergesetz 2013 noch ein Unternehmenssteuergesetz auf den Weg gebracht würde, das einige Punkte aus dem sog. 12-Punkte-Plan, wie Modifizierungen im Rahmen der Organschaft oder die Reform des Reisekostenrechts, enthalten sollte. Das Bundeskabinett hat nunmehr am 19.09.2012 eine Formulierungshilfe für einen „Gesetzesentwurf zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ verabschiedet. Mit dem Gesetzesvorhaben wird der noch zur Jahreswende stark diskutierten umfassenden Reform der deutschen Konzernbesteuerung endgültig eine Absage erteilt. An den derzeit geltenden Vorschriften zur ertragsteuerlichen Organschaft wird weitestgehend festgehalten, es kommt vielmehr zu Anpassungen aufgrund von Finanzgerichtsrechtsprechung und europarechtlichen Vorgaben.
Mit der geplanten „kleinen“ Unternehmenssteuerreform beabsichtigt der Gesetzgeber u.a. das Unternehmensteuerrecht durch zielgenaue Maßnahmen zu vereinfachen sowie Rechtssicherheit zu schaffen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts:
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts, BT-Drs. 17/10774
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