28.11.2019 Unternehmensteuer
Aktuell:
BFH-Urteil vom 10.09.2020 (IV R 14/18)
Der BFH hat entschieden, dass der Zeitpunkt („juristische Sekunde“) des Ausscheidens von funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen für die Frage, ob die Buchwertfortführung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zur Anwendung kommt, entscheidend ist. Folglich kommt § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zur Anwendung, wenn eine „juristische Sekunde“ vor der Übertragung des (verbliebenen) ganzen Mitunternehmeranteils eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage durch Veräußerung an Dritte oder Überführung in das Privatvermögen ausgeschieden ist. Erfolgt die Aufdeckung stiller Reserven in funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen allerdings zeitgleich mit oder eine „juristische Sekunde“ nach der Übertragung des Mitunternehmeranteils, liegt eine Betriebsaufgabe vor. Der BFH schließt sich somit hinsichtlich der Frage der Anwendung von § 6 Abs. 3 S. 1 EStG bei zeitgleicher Aufdeckung stiller Reserven in funktional wesentlichem Sonderbetriebsvermögen der Auffassung der Finanzverwaltung an (vgl. BMF-Schreiben vom 20.11.2019, Rz. 9) und lehnt zugleich eine zeitraumbezogene bzw. tageweise Prüfung, die Übertragungen am selben Tag als „zeitgleich“ behandelt, ab (vgl. BMF-Schreiben vom 20.11.2019, Rz. 9).
BFH, Urteil vom 10.09.2020 (IV R 14/18)
Verfügung vom Bayerischen Landesamt für Steuern vom 15.12.2020:
§ 6 Abs. 3 EStG ist anzuwenden, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs oder Teilbetriebs unentgeltlich in der Weise auf eine Mitunternehmerschaft übertragen werden, dass sie teils in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft und teils in das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer oder vollständig in die jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer bei dieser Mitunternehmerschaft übergehen. Nach einer aktuellen Verfügung vom Bayerischen Landesamt für Steuern vom 15.12.2020 muss die übernehmende Mitunternehmerschaft spätestens mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf diese gegründet werden. Eine nachträgliche Gründung der Mitunternehmerschaft nach Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums stehe der Buchwertfortführung entgegen.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 15.12.2020, S 2242.2.1-57/11 St32
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BMF-Schreiben vom 20.11.2019:
Das BMF hat sein Schreiben zur Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG umfassend überarbeitet. Die Aktualisierungen beruhen im Wesentlichen auf aktueller BFH-Rechtsprechung. Insbesondere erfolgt eine Abkehr von der bislang vorgenommenen Gesamtplanbetrachtung.