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01.12.2011
Unternehmensteuer

Deloitte-Umfrage: Betriebsprüfung - Belastungstest

Gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften usw. – fast jeder muss mit ihr rechnen: Die steuerliche Außenprüfung. Gefürchtet dabei ist neben dem Aufwand, der für eine solche Prüfung betrieben werden muss, das Damoklesschwert einer Steuer- und Zinsnachforderung.

Nach den statistischen Angaben der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2010 abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfungen (im Folgenden: Betriebsprüfungen) zu Mehrsteuern und Zinsen von insgesamt rund 16,8 Milliarden Euro geführt. Hierbei handelte es sich um Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Die Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfungen, der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen noch nicht enthalten.

Die Prüfung von Großbetrieben steuert mit 71 % den größten Teil des Mehrergebnisses aus Betriebsprüfungen bei. Das hat Deloitte dazu veranlasst, im Wege einer Online-Umfrage Großbetriebe mit Umsatzerlösen größer 10 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeitern nach den Hintergründen für diese Mehrergebnisse zu befragen. An der Umfrage haben 733 Unternehmensvertreter teilgenommen.

Ergebnisse der Umfrage

Ein Fragenkomplex der Umfrage beleuchtet, wo der zeitliche Schwerpunkt der Prüfungen liegt: Der aktuelle Prüfungszeitraum liegt für Ertragsteuern, Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer bei den Jahren 2005 bis einschließlich 2009, bei der Lohnsteuer bei den Jahren 2008 bis einschließlich 2010. Insofern wird die Lohnsteuer noch am ehesten zeitnah geprüft. Bei den anderen Steuerarten liegt der Zeitversatz jedoch im Schnitt bei fünf Jahren. Dies bedeutet einen hohen Aufwand besonders für die Steuerpflichtigen, die in diesem Zeitraum Umstrukturierungen durchgeführt oder z.B. die Finanzinformationssysteme angepasst oder umgestellt haben.

Ebenfalls abgefragt wurde das Klima während der Betriebsprüfung. Hier gibt die Mehrzahl der Unternehmen ein freundliches oder sachlich/neutrales Klima an, jeder Zehnte nennt ein angespanntes, jeder Hundertste sogar ein feindliches Klima. Unternehmen, welche ein angespanntes oder feindliches Klima angeben, sehen sich mehrheitlich relevanten oder sehr starken Nachforderungen ausgesetzt.

Von großem Interesse ist der Umfang der Mehrbelastung für die betroffenen Unternehmen. Dabei wurde zum einen gefragt, wie stark die Mehrbelastung im Verhältnis zur Belastung vor der Betriebsprüfung war, um die Ergebnisse objektiv vergleichen zu können; zum anderen, wie sich diese Mehrbelastungen auf die verschiedenen Steuerarten aufteilten. So kam es bei der Prüfung von Lohnsteuer- und Umsatzsteuersachverhalten nur bei relativ wenigen Unternehmen zu relevanten Mehrergebnissen. Ein ganz anderes Bild zeigt sich im Bereich der Ertragsteuer einschließlich der Verrechnungspreise. Dabei ist in einigen Bereichen der Verrechnungspreise ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Konzernsitz und der steuerlichen Mehrbelastung festzustellen.

Bei einigen Steuerarten gilt: Je größer der Betrieb bzw. die Steuerabteilung, desto größer die relative steuerliche Mehrbelastung. Dies könnte auf komplexere Steuersachverhalte mit steigender Unternehmensgröße zurückzuführen sein. Im scheinbaren Widerspruch dazu steht die Erkenntnis, dass große Steuerabteilungen jedoch Spitzenbelastungen offensichtlich vermeiden können. Das könnte darauf hinweisen, dass Firmen mit großen Steuerabteilungen sich stärker auf „hochrisikogeneigte“ Sachverhalte konzentrieren.

Der inhaltliche Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern liegt bei der Anerkennung von Rückstellungsaufwand, Bewertung von Anlagevermögen oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Bei Verrechnungspreisen haben insbesondere auslandsbeherrschte Unternehmen Mehrbelastungen wegen beanstandeter oder nicht vorhandener Dokumentation von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu tragen. Gewerbesteuerlich ist die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 GewStG das beherrschende Thema. Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile sind die Punkte der Lohnsteuerprüfungen. Die höchsten Nachforderungen gibt es aufgrund fehlerhaft aufgeteilter Vorsteuerbeträge bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer.

Ansprechpartner

Dr. Norbert Endres | München
Stefan Voßkuhl | Düsseldorf

Ausführliche Studie Betriebsprüfung - Belastungstest
Executive Summary der Studie Betriebsprüfung - Belastungstest

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