Das Hessische Ministerium der Finanzen möchte im Rahmen einer Bundesratsinitiative vorübergehend steuerliche Konjunkturhilfe geben (zeitweise Wiedereinführung der degressiven AfA) und das Steueraufkommen dauerhaft durch Vorgehen gegen Lizenzboxen, die Abschaffung der LiFo-Methode bei Vorratsbewertungen und die Einführung der Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen stärken.
Das Hessische Ministerium der Finanzen erkennt in Deutschland Anzeichen einer sich abkühlenden Konjunktur. Außerdem erwartet das Hessische Ministerium der Finanzen von den multinationalen Bestrebungen zur Bekämpfung von Steuersparmodellen in Form von Lizenzboxen wenig Erfolg.
Am 16.10.2014 hat das Hessische Ministerium der Finanzen eine Presseinformation mit Vorschlägen für vier Maßnahmen herausgegeben, mit dem Steuerschlupflöcher geschlossen, Steuervergünstigungen abgebaut und Investitionen angekurbelt werden sollen:
Das Hessische Ministerium der Finanzen geht – ohne Berücksichtigung der angenommenen positiven Konjunkturauswirkungen – von Steuermindereinnahmen i.H.v. ca. 400 Mio. EUR aus. Da die Einführung der degressiven AfA die einzige aufkommensmindernde Maßnahme ist, würden die anderen Vorschläge nach dem Auslaufen der degressiven AfA zu Mehreinnahmen führen. Diese sollen nach Ansicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen für Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit oder zur energetischen Gebäudesanierung genutzt werden.
Der vorgesehene Steuersatz von 25%, bei dessen unterschreiten ein Abzug der Lizenzzahlungen nicht mehr in Betracht kommen soll, käme einem Abzugsverbot für Lizenzzahlungen an Gesellschaften in Ländern mit Patentboxen gleich. Denn laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage „der Grünen“ schwanken die Steuersätze für Lizenz- bzw. Patentboxen zwischen 0% (Malta und Zypern) und 15% (Frankreich).
Eine ähnliche, wenn auch weniger restriktive Regelung enthält § 12 Abs. 1 Ziffer 10 KStG Österreich. Dort werden u.a. Lizenzzahlungen vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie – neben weiteren Voraussetzungen – mit weniger als 10% besteuert werden (tatsächliche Steuerlast).
Hessisches Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014
Antwort der Bundesregierung vom 25.04.2014 auf die Kleine Anfrage "der Grünen" vom 09.04.2014
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