Die im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes und des Bürgerentlastungsgesetzes bereits ins Einkommensteuergesetz aufgenommene Senkung des Einkommensteuertarifs und erweiterte Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen sollen zum 01.01.2010 umgesetzt werden. Möglichst zum 01.01.2011 sollen insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher vorrangig entlastet und gleichzeitig der „Mittelstandsbauch“ abgeflacht werden. Hierzu soll der Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umgebaut werden. Zahl und Verlauf der Stufen ist jedoch offen. Bereits zum 01.01.2010 soll der Kinderfreibetrag auf € 7008,- und das Kindergeld um je € 20,- erhöht werden.
Überraschend konkret wurden bereits Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung in den Vertrag aufgenommen. So enthält der Vertrag bereits konkrete Maßnahmen, die zum 01.01.2010 umgesetzt werden sollen:
Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“)
Zinsschranke
Funktionsverlagerung
Unverzüglich sollen die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland beseitigt werden.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Der Hinzurechnungssatz für Mieten von Immobilien soll von 65% auf 50% reduziert werden.
Grunderwerbsteuer im Konzern
Die Umstrukturierung von Unternehmen soll durch eine Konzernklausel erleichtert werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Es soll ein Wahlrecht eingeführt werden: Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410 oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen € 150 und € 1000.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer soll entbürokratisiert, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gemacht werden. Als Sofortprogramm finden sich hierzu im Vertrag:
Mittelfristig soll das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisiert und international wettbewerbsfähig gestaltet werden. Dies soll aufkommensneutral erfolgen. Der Holdingstandort Deutschland soll gestärkt werden. Geprüft werden sollen:
Alle grundsätzlichen Fragen zur Gewerbesteuer, auch zu einem generellen Umbau der Gemeindefinanzierung, sollen in einer Kommission „Gemeindefinanzen“ geprüft werden.
Die Politik der Doppelbesteuerungsabkommen soll auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ausgerichtet sein. Grundsätzlich soll an der Freistellung der ausländischen Einkünfte festgehalten werden.
Ohne ein konkretes Umsetzungsdatum wird im Vertrag eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts genannt. Unter anderem:
Allgemein
Unternehmen
Natürliche Personen
Verschiedene Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer wurden in den Vertrag aufgenommen. Dabei handelt es sich teilweise nur um Prüfaufträge aber auch um Maßnahmen mit konkretem Umsetzungsdatum:
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird angestrebt, um zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auszulösen. Die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung sollen weiter vorangetrieben werden.
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