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26.10.2009
Unternehmensteuer

Koalitionsvertrag 26.10.2009

Allgemeine Einkommensteuersenkung

Die im Rahmen des 2. Konjunkturpaketes und des Bürgerentlastungsgesetzes bereits ins Einkommensteuergesetz aufgenommene Senkung des Einkommensteuertarifs und erweiterte Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen sollen zum 01.01.2010 umgesetzt werden. Möglichst zum 01.01.2011 sollen insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher vorrangig entlastet und gleichzeitig der „Mittelstandsbauch“ abgeflacht werden. Hierzu soll der Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umgebaut werden. Zahl und Verlauf der Stufen ist jedoch offen. Bereits zum 01.01.2010 soll der Kinderfreibetrag auf € 7008,- und das Kindergeld um je € 20,- erhöht werden.

Sofortprogramm Unternehmensbesteuerung

Überraschend konkret wurden bereits Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung in den Vertrag aufgenommen. So enthält der Vertrag bereits konkrete Maßnahmen, die zum 01.01.2010 umgesetzt werden sollen:

Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“) 

  • Die Befristung der Sanierungsklausel soll aufgehoben werden.
  • Der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen – soweit erforderlich – soll wieder zugelassen werden („Konzernklausel“).
  • Der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven (beim mittelbar oder unmittelbar übertragenen Rechtsträger) soll zugelassen werden.

Zinsschranke

  • Die Befristung (2008 und 2009) der höheren Freigrenze von € 3 Mio. soll aufgehoben werden.
  • Ein Vortrag eines positiven EBITDA für die jeweils folgenden fünf Jahre soll rückwirkend ab dem Jahr 2007 eingeführt werden.
  • Die Escape-Klausel soll überarbeitet und für deutsche Konzerne anwendbar gemacht werden.

Funktionsverlagerung
Unverzüglich sollen die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland beseitigt werden.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Der Hinzurechnungssatz für Mieten von Immobilien soll von 65% auf 50% reduziert werden.

Grunderwerbsteuer im Konzern
Die Umstrukturierung von Unternehmen soll durch eine Konzernklausel erleichtert werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Es soll ein Wahlrecht eingeführt werden: Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410 oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen € 150 und € 1000.

Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer soll entbürokratisiert, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gemacht werden. Als Sofortprogramm finden sich hierzu im Vertrag:

  • Die Absenkung der Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent.
  • Die krisenfeste Ausgestaltung der Bedingungen für die Unternehmensnachfolge: Es wird angestrebt, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb derer das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen sollen abgesenkt werden.

Unternehmensbesteuerung mittelfristig

Mittelfristig soll das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisiert und international wettbewerbsfähig gestaltet werden. Dies soll aufkommensneutral erfolgen. Der Holdingstandort Deutschland soll gestärkt werden. Geprüft werden sollen:

  • eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung,
  • die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen,
  • die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft.

Alle grundsätzlichen Fragen zur Gewerbesteuer, auch zu einem generellen Umbau der Gemeindefinanzierung, sollen in einer Kommission „Gemeindefinanzen“ geprüft werden.

Die Politik der Doppelbesteuerungsabkommen soll auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ausgerichtet sein. Grundsätzlich soll an der Freistellung der ausländischen Einkünfte festgehalten werden.

Vereinfachung des Steuerrechts

Ohne ein konkretes Umsetzungsdatum wird im Vertrag eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts genannt. Unter anderem:

Allgemein

  • Grundsätzlich sollen rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen, welche die Bürger belasten, vermieden werden.
  • Es soll dafür gesorgt werden, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken. Die Praxis der Nichtanwendungserlasse soll zurückgeführt werden.
  • Die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen sollen verständlicher und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden.

Unternehmen

  • Die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden.
  • Zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und der Finanzverwaltung soll dafür gesorgt werden, dass der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht wird. Betriebsprüfungen müssen grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt.
  • Die elektronische Rechnungsstellung soll auf möglichst unbürokratische Weise ermöglicht werden.
  • Das Kontenabrufverfahren soll überprüft werden.

Natürliche Personen

  • Der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten soll wieder eingeführt werden.
  • Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll zügig auf ein realitätsgerechtes Maß gebracht werden; in diesem Zusammenhang soll die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüft werden.
  • Es soll geprüft werden, ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können.
  • Allen Bürgern soll die Möglichkeit gegeben werden, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren.

Umsatzsteuer

Verschiedene Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer wurden in den Vertrag aufgenommen. Dabei handelt es sich teilweise nur um Prüfaufträge aber auch um Maßnahmen mit konkretem Umsetzungsdatum: 

  • Eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und empfängerseite soll geprüft werden. Zur Prüfung der Systemumstellung und des Kataloges der ermäßigten Mehrwertsteuersätze soll eine Kommission eingesetzt werden. 
  • Bereits zum 01.01.2010 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe der Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt werden. 
  • Die Grundversorgung mit Postdienstleistungen soll umsatzsteuerfrei sein. 
  • Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter wird angestrebt. Die Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden.

Sonstiges

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird angestrebt, um zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen auszulösen. Die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung sollen weiter vorangetrieben werden.

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