Als Reaktion auf die Veröffentlichung der so genannten Panama Papers hat die Politik in Deutschland schnell mit der Verabschiedung eines Maßnahmenkatalogs reagiert. Die verschiedenen Maßnahmen, mit dem Ziel der Verbesserung der Steuertransparenz, sind in den vom Bundeskabinett am 21.12.2016 verabschiedeten Regierungsentwurf eingeflossen. Zu diesem Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 10.02.2017 Stellung genommen.
Mit der Veröffentlichung der so genannten „Panama Papers“ im April 2016 entwickelte sich eine öffentliche Diskussion über die Legitimation und teilweise auch die Legalität von Domizilgesellschaften (sogenannte Briefkastenfirmen). Dabei wurde viel über die Motive der Anleger bei solchen Gesellschaften diskutiert. Die Bundesregierung hat umgehend reagiert und ein Maßnahmenpaket für mehr Transparenz bei Domizilgesellschaften angekündigt. Zusammen mit den Bundesländern wurden in der Folge Maßnahmen, die zu mehr Steuertransparenz führen sollen, erarbeitet. Hierzu zählen unter anderem eine Ausdehnung der Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen auf jegliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Unternehmen sowie erhöhte Anzeigepflichten für Banken.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG, siehe Deloitte Tax-News) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gegeben. Zum Regierungsentwurf hat der Bundesrat am 10.02.2017 Stellung genommen.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme das Vorhaben der Bundesregierung und hält weitere Schritte für die Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung für notwendig. Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf den weiteren Handlungsbedarf, den er in seiner Entschließung im Rahmen der Zustimmung zum 1. BEPS-Umsetzungsgesetz (siehe Deloitte Tax-News) aufgeführt hat. Hierzu gehören insbesondere die Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, weitere Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen sowie gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit der Rechteüberlassung (Anmerkung: Zum letzten Punkt wurde mit dem Anti-Lizenzbox-Gesetz/Lizenzschranke bereits ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht, siehe Deloitte Tax-News).
Die Stellungnahme enthält folgende wesentliche Änderungs-/Ergänzungsvorschläge, die teilweise nicht unbedingt mit der inhaltlichen Zielsetzung des Gesetzentwurfes in Zusammenhang stehen:
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung wird sich kurzfristig zur Stellungnahme des Bundesrates äußern. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag ist für den 16.02.2017 vorgesehen.
Fundstelle
Bundesrat, Stellungnahme, BR-Drs. 816/16 (B)
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