Das EU-Verrechnungspreisforum hat es sich zum Ziel gesetzt praktische Lösungsvorschläge für Probleme, die sich aus der Durchführung von Compensating Adjustments (im Folgenden "Preisanpassungen") ergeben, zu formulieren. Hierzu wurde bereits ein Bericht erstellt, der Gegenstand von Diskussionen war. Der jetzt veröffentlichte Entwurf berücksichtigt die bisher hervorgebrachten Argumente und Kommentare.
Problemstellung
Nachträgliche Preisanpassungen sind in der Verrechnungspreispraxis von Unternehmen in vielen Bereichen gängiger Usus geworden. So sollen Preisanpassungen Abweichungen zwischen Plan- und Istwerten ausgleichen und sind idealerweise so ausgestaltet, dass laufend (zB quartalsweise) die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft(en) im Konzern beobachtet werden. Mithilfe von Gegensteuerungsmaßnahmen, etwa in Form der Veränderung von Warenpreisen, soll ein im Vorfeld ermitteltes fremdübliches Ergebnis erzielt werden. Eine andere Form der Preisanpassung ist die Jahresendanpassung, durch die sichergestellt werden soll, dass eine Vergütung erreicht wird, welche den ausgeübten Funktionen, übernommenen Risiken und eingesetzten (immateriellen) Wirtschaftsgütern der jeweiligen Konzerngesellschaft entspricht. Beispielhaft ist von einer (Routine)Vertriebsgesellschaft auszugehen, deren Vergütung unter Heranziehung einer paneuropäischen Datenbankstudie – Verrechnungspreismethode TNMM – ermittelt wird. Liegt nun das tatsächlich erzielte Ergebnis zum Jahresende hin außerhalb der interquartilen Bandbreite, so würde durch den Konzern eine Jahresendanpassung auf einen Wert innerhalb der Bandbreite erfolgen. Doppelbesteuerung droht, wenn eine der Finanzverwaltungen in den beteiligten Staaten die vorgenommene Anpassung nicht akzeptiert.
Die Diskussion um Preisanpassungen betrifft im Kern die Grundprinzipien der Verrechnungspreisgestaltung. So stehen sich grundsätzlich zwei Ansätze gegenüber:
Diskutierter Ansatz des EU-Verrechnungspreisforums
In dem Diskussionspapier schlägt das EU-Verrechnungspreisforum folgende Maximalvoraussetzungen vor, um die Durchführung von Preisanpassungen anzuerkennen:
Nachträgliche Preisanpassungen werden von Finanzverwaltungen immer noch in vielen Ländern der Höhe aber auch dem Grunde nach abgelehnt, bzw. kritisch hinterfragt. Aufgrund der hohen Praxisrelevanz ist die Auseinandersetzung des EU-Verrechnungspreisforums mit der Problematik nachträglicher Preisanpassungen daher zu begrüßen. Verbindliche Vereinbarungen zu Preisanpassungen hinsichtlich Akzeptanz, Durchführung und Höhe würden für betroffene Unternehmen eine erhebliche Erleichterung bedeuten.
Insbesondere von der dt. Finanzverwaltung wird regelmäßig argumentiert, dass die Preisanpassungen nicht auf klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarungen beruht und damit dem Grunde nach nicht anzuerkennen ist (vgl. Tz. 3.4.12.8 Verwaltungsgrundsätze-Verfahren). In der dt. Betriebsprüfungspraxis empfiehlt es sich deshalb, auf die ergangene Rechtsprechung zu der Sperrwirkung von Art. 9 OECD Musterabkommen zu verweisen (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.2012 - I R 75/11).
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