Aktuell:
Der Bundestag hat am 22.04.2021 das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland verabschiedet. Das Gesetz enthält u.a. Regelungen zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen und eine Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds. Der Umfang der Förderung für die Mitarbeiterbeteiligungen wurde gegenüber dem Regierungsentwurf erweitert. Darüber hinaus wurde eine Regelung zur Förderung der Immobilien-Bestandshalter als Stromerzeuger und -lieferanten mit aufgenommen.
Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) beschlossen (siehe Deloitte Tax-News).
Ziel des Gesetzes ist es, den Fonds- und Finanzstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau zu senken. Nach dem o.g. Entwurf liegt der Fondsstandort Deutschland im europäischen Vergleich immer noch zurück und schöpft sein Potential nicht aus. Angestrebt wird, dass vermehrt Kapital für deutsche Startups auch von Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland kommt. Darüber hinaus wird die Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen in deutsches Recht umgesetzt und Anpassungen an die Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen zu vereinfachen.
Der Bundesrat hatte am 05.03.2021 zum Regierungsentwurf Stellung genommen. Einige Punkte aus der Stellungnahme des Bundesrates hat der Bundestag bei seinem Gesetzesbeschluss am 22.04.2021 aufgegriffen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 07.05.2021 abschließend mit dem Gesetz befassen.
Der Gesetzesbeschluss des Bundestages enthält folgende wesentliche, steuerrelevante Gesetzesänderungen. Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind kursiv kenntlich gemacht.
Einkommensteuergesetz
Umsatzsteuergesetz
Investmentsteuergesetz
Bewertungsgesetz
Gewerbesteuergesetz
Finanzausschuss Bundestag, Beschlussempfehlung (so auch vom Plenum angenommen), BT-Drs. 19/28868
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