Der Bundesrat hat am 28.10.2022 zum Jahressteuergesetz 2022 Stellung genommen. Dabei befasste er sich unter anderem mit der Arbeitszimmerpauschale, der Bildung von RAP's, der Grenze für GWG'S oder der tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA.
Mit dem Gesetzentwurf (siehe Deloitte Tax-News) verfolgt die Bundesregierung unter anderem die folgenden Ziele: das deutsche Steuerrecht durch Änderungen an die weitere Digitalisierung anzupassen, eine Verfahrensvereinfachung zu erzielen, für Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit zu sorgen sowie den Koalitionsvertrag weiter umzusetzen. Zudem seien auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH notwendig. Weiter bestehe ein redaktioneller und technischer Regelungsbedarf, der Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen umfassen soll.
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 zum Regierungsentwurf Stellung genommen und ist dabei auf die folgenden wesentlichen Punkte eingegangen.
Der Bundestag hat sich bereits in 1. Lesung am 10.10.2022 mit dem Gesetzentwurf befasst und den Entwurf an die Ausschüsse mit Federführung des Finanzausschusses überwiesen. Die Beratungen des Finanzausschusses, in die dann auch die Stellungnahme des Bundesrates mit der noch zu beschließenden Gegenäußerung der Bundesregierung einfließen werden, sollen nach aktuellem Stand am 30.11.2022 abgeschlossen werden. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 02.12.2022 geplant. Der Bundesrat könnte dann auf seiner Sitzung am 16.12.2022 dem Gesetz zustimmen.
Bundesrat, Stellungnahme Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022), BR-Drs. 457/22 (B)
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