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Belgien – Kroatiens Beitritt zur EU: Folgen für die Einwanderung und Sozialversicherung
Aufgrund der Möglichkeit im Abkommen mit Kroatien die Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber kroatischen Bürgern einzuschränken, wurde in Belgien einem Entwurf zugestimmt, der eine zweijährige Übergangszeit vorsieht, in der kroatische Bürger, die in Belgien arbeiten möchten, auch weiterhin eine Arbeitserlaubnis benötigen. Seit dem 01. Juli 2013 ist außerdem die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordination von Sozialversicherungsbeiträgen in Kraft getreten, die die bisherigen bilateralen Regelungen mit Kroatien ablöst. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Newsflash entnehmen.
