Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Rechnungslegung 11.08.2022
Einem Nutzungsberechtigten kann das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten dann nicht zugerechnet werden, wenn der zivilrechtliche Eigentümer während der Nutzungsdauer der Filmrechte durch erfolgsabhängige Vergütungen weiterhin an Wertsteigerungen der Filmrechte beteiligt ist. Die für Leasingverträge entwickelten Grundsätze können nicht uneingeschränkt übertragen werden (anders wohl BMF-Schreiben vom 23.02.2001, Rz. 16), da eine verlässliche Einschätzung der Wertentwicklung von Filmrechten bei Vertragsabschluss regelmäßig anders als bei Leasingverträgen über materielle Wirtschaftsgüter nicht möglich ist.
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Rechnungslegung 11.08.2022
Gebühren und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Sendelizenz nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Die Aktivierung als immaterielles Wirtschaftsgut scheitert bereits an der Übertragbarkeit der Sendelizenz.
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Internationales Steuerrecht 04.08.2022
Bei grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft ist es mit dem Unionsrecht in Form der Fusionsrichtlinie vereinbar, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Transaktionskosten den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern. Ebenfalls ist es aus unionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, dass vom Übernahmegewinn 5 Prozent als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind.
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Unternehmensteuer 04.08.2022
Das BMF-Schreiben vom 02.08.2022 nimmt zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung unter Berücksichtigung der zum 07.06.2021 in Kraft getretenen Änderungen des Urhebergesetzes Stellung. Insbesondere wird ein wirtschaftlicher Rechtekauf (keine Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a EStG) von einer befristeten Nutzungsüberlassung (verbunden mit der Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 50a EStG) abgegrenzt.
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German Tax and Legal News 01.08.2022
For German registered rights, limited German tax liability would be abolished as from 2023 and with retroactive effect for third party royalties
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Indirekte Steuern/Zoll 01.08.2022
Bereits das Entwurfsschreiben aus Dezember letzten Jahres ließ insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Einrichtungen hoffen, dass ihre Umsatzsteuerbelastung durch eine steuerfreie Kostenteilungsgemeinschaft künftig entfallen könnte. Mit der Veröffentlichung des Einführungsschreibens gibt das BMF seine Rechtsauffassung zur Auslegung des § 4 Nr. 29 UStG bekannt. Die neuen Verwaltungsgrundsätze sind erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 bewirkt worden sind.
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