Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Thema des Monats 16.09.2026
Mit Schreiben vom 21.07.2026 hat das Bundesministerium der Finanzen seine Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Ladestromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angepasst. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Klarstellungen beim Nachweis sowie eine Pauschalierungsoption.
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Thema des Monats 16.09.2026
Der BFH hat mit Urteil vom 09.04.2026 (VI R 12/24), veröffentlicht am 09.04.2026, seine bisherige Rechtsprechung zur Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer aufgegeben. Im Kern ging es um die Frage, ob Arbeitnehmende bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug eine Erstattung analog § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. verlangen können. Der BFH verneint das und widerspricht damit der bisherigen Auffassung des I. Senats.
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Rechnungslegung 10.09.2026
Das BMF nimmt in einem aktualisierten Schreiben vom 04.09.2026 zur Bilanzierung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung und berücksichtigt dabei aktuelle BFH-Rechtsprechung. Gleichzeitig werden ältere BMF-Schreiben zu Vorruhestand und Arbeitsfreistellungen aufgehoben.
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Verfahrensrecht 10.09.2026
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung auch dann festsetzen, wenn die Steuerfestsetzung zu einer Erstattung führt. Auch in Erstattungsfällen ist die Häufigkeit der Fristüberschreitungen im Rahmen der Ermessungsentscheidung zu berücksichtigen.
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Internationales Steuerrecht 03.09.2026
Ein Freistellungsbescheid zur Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 KStG kann nicht mehr ergehen, wenn vor der Antragstellung bereits die Festsetzungsfrist für die zu erstattende Kapitalertragsteuer abgelaufen war. Eine Unionsrechtsverletzung liegt insoweit nicht vor.
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Erbschaftsteuer 28.08.2026
Der BFH hat entschieden, dass außerordentliche Aufwendungen i.S.d. § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG nur solche sind, die den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag nicht beeinflussen. Unerheblich ist, ob die außerordentlichen Aufwendungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb anfallen.
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