Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Unternehmensteuer 02.10.2024
Eine Grundstücksgesellschaft, an der Gesellschafter einer Personengesellschaft beteiligt sind, die gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer auf den Gebäuden der Grundstücksgesellschaft installierten Photovoltaikanlage erzielt, kann keine erweiterte Kürzung beanspruchen.
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Unternehmensteuer 27.09.2024
Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) Stellung genommen. Der Bundesrat hat nur kleinere Anmerkungen.
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Unternehmensteuer 27.09.2024
Am 27.09.2024 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Stellung genommen. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat zahlreiche (kleinere) Gesetzesanpassungen, wie z.B. bei teilentgeltlichen Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern oder die Anhebung der Freibeträge für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer, vor.
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Private Einkommensteuer 26.09.2024
Ein Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens kann auch für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Das Erzielen von Kapitalerträgen in diesem Veranlagungszeitraum ist nicht erforderlich. Nachlaufende Beteiligungsaufwendungen (z.B. Fremdfinanzierungskosten) sind unter Beachtung des Teilabzugsverbots als Werbungskosten auch dann abziehbar, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ausschließlich Aufwendungen anfallen.
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Verfahrensrecht 25.09.2024
Mit dem vom Bundestag am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) werden Maßnahmen umgesetzt, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Maßnahmen umfassen Änderungen in mehreren Bereichen, unter anderem im Steuerrecht, insbesondere eine Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen sowie einige Erleichterungen bei umsatzsteuerlichen Pflichten.
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Unternehmensteuer 19.09.2024
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- beziehungsweise Ausgleichsanspruchs ergeben.
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