Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Unternehmensteuer 19.09.2024
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form einer verhinderten Vermögensmehrung kann sich eine Vorteilseignung daraus ergeben, dass der Gesellschafter eigenen Aufwand erspart. Die Aufwandsersparnis kann sich auch aus dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Erstattungs- beziehungsweise Ausgleichsanspruchs ergeben.
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German Tax and Legal News 19.09.2024
Draft guidance provides details about the application of new TP rules included in the Growth Opportunities Act that was introduced in March 2024
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Unternehmensteuer 19.09.2024
Der fiktive Gewinn im Sinne des § 15a Abs. 3 S. 1 und S. 3 EStG ist demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. Die gesellschafterbezogene Betrachtung der Gewinnhinzurechnung gilt auch dann, wenn der Kommanditanteil unterjährig übertragen wird.
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Unternehmensteuer 12.09.2024
Die Unternehmensidentität einer Kapitalgesellschaft bleibt unberührt, wenn ein verlustverursachender Betrieb einer Personengesellschaft im Wege der Anwachsung auf die Kapitalgesellschaft übergeht und anschließend dieser Betrieb im Wege eines Asset Deals an einen Dritten veräußert wird. Daher ist ein auf die Kapitalgesellschaft übergegangener gewerbesteuerlicher Verlust auch nach der Veräußerung des ehemals von der Personengesellschaft geführten Betriebs für die Kapitalgesellschaft nutzbar.
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Internationales Steuerrecht 12.09.2024
Ein ausländischer Investmentsfonds, der unter der Geltung des Inverstmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezogen hat, hat einen Anspruch auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Kapitalertragsteuer. Der Erstattungsanspruch ist auch aus unionsrechtlichen Gründen zu verzinsen.
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Unternehmensteuer 11.09.2024
Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles (Auszahlungsphase) neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt regelmäßig keine gesellschaftliche Veranlassung vor, soweit die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet. Die Finanzverwaltung ändert das BMF-Schreiben vom 18.09.2017 entsprechend.
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