Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung 04.03.2026
Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (entgegen Auffassung der Finanzverwaltung in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.
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Unternehmensteuer 04.03.2026
Eine verdeckte Einlage erhöht das Einkommen einer Gesellschaft, soweit diese das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat. Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 S. 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt keine Einkommensminderung des Gesellschafters im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 4 KStG dar.
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Unternehmensteuer 26.02.2026
Eine auf einer Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen.
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Unternehmensteuer 26.02.2026
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinssatz einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage bei einem gesellschaftsfremden Arbeitnehmer kein geeigneter Vergleichsmaßstab. Eine "mischfinanzierte" Versorgungszusage, bei der der Kapitalstock vom Arbeitgeber mit einem den risikoarmen Marktzins übersteigenden Satz zu verzinsen ist, wird nicht mehr ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert und ist steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung des Arbeitnehmers angemessen ist.
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Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer 26.02.2026
Wird ein Erwerbsvorgang vollständig rückabgewickelt, ist dann keine Grunderwerbsteuer festzusetzen, wenn der ursprüngliche Erwerbsvorgang fristgerecht angezeigt worden ist. Haben der Notar oder der Steuerpflichtige (mangels Wissens um die Steuerpflicht), den grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgang nicht rechtzeitig angezeigt, ist ihnen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Auch eine rückwirkende Fristverlängerung zur erstmaligen Erstattung der Anzeige kommt nach Ablauf der Anzeigefrist weder für den Steuerschuldner noch für den Notar in Betracht.
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Unternehmensteuer 26.02.2026
Der IV. Senat des BFH hat erneut – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – entschieden, dass bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG der Gewinn nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln ist. Folglich muss es nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven kommen.
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