13.06.2024 Unternehmensteuer
Enthält eine Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs und werden von der Kapitalgesellschaft Zahlungen an die versorgungsbegünstigten Gesellschafter vor Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Grundsätzlich ist der Ansatz einer Pensionsrückstellung zulässig, wenn eine schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten. Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies allerdings eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente (bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen) insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist hierfür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält.