14.08.2025 Internationales Steuerrecht
Nach dem EuGH verstößt eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden, gegen die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Dies gilt auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst. Die Entscheidung dürfte auch Bedeutung für bestimmte deutsche Dividendenempfänger haben.