Aktuelles aus dem Ausland
Korea – Steuergesetzänderungen 2013
Mit Wirkung zum 01.01.2013 sind in Korea verschiedene Neuregelungen in Kraft getreten. So wurde u.a. das Wahlrecht ausländischer Arbeitnehmer zwischen einer pauschalen Bruttoversteuerung (ohne Berücksichtigung abzugsfähiger Kosten) und einer Versteuerung mit dem regulären progressiven Steuersatz (unter Berücksichtigung abzugsfähiger Kosten) bis zum 13.12.2014 verlängert. Der pauschale Steuersatz wurde allerdings gleichzeitig auf 18,7% erhöht. Mehr Details zu dieser und weiteren Neuregelungen sind in dem Newsflash zusammengefasst.
