Deutsch-albanisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
Am 23.09.2015 wurde durch die Verantwortlichen der Ministerien beider Länder in Tirana das deutsch-albanische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme, insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten.
Das Sozialversicherungsabkommen sieht vor, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Sozialversicherungsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Für entsandte Arbeitnehmer sieht das Abkommen jedoch vor, dass diese für einen Zeitraum von bis zu 24 Kalendermonaten weiterhin den heimatstaatlichen Rechtsvorschriften über Rentenversicherung unterstellt bleiben und von der Rentenversicherungspflicht im Beschäftigungsstaat befreit werden.
Zudem ermöglicht das Abkommen durch die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten im Ausland und jenen im Heimatland, künftig Deutschen aus albanischen Versicherungszeiten Rentenansprüche zu erwerben. Dies gilt ebenso im umgekehrten Fall, wenn Mitarbeiter aus Albanien in Deutschland Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt, wobei sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet werden.
Das Abkommen bedarf nach der Unterzeichnung noch der Zustimmung der parlamentarischen Gremien in beiden Staaten. Zu wann das Abkommen in Kraft treten wird, kann daher zurzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Weitere Vertragsverhandlungen
Derzeit führt die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit Algerien und Bosnien-Herzegowina.
Die Vertragsverhandlungen von Deutschland mit der Republik Albanien sowie mit den Philippinen wurden zum Abschluss gebracht. Wann genau die Abkommen in Kraft treten werden, ist noch nicht bekannt.