Neues zum Stand des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Text des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen veröffentlicht. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde am 01.07.2010 unterzeichnet und soll rückwirkend zum 01.01.2009 gelten. Zu seinem Inkrafttreten bedarf es noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften.
Das neue DBA sieht vor allem Änderungen bei der Methodenwahl zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat (Anrechnungs-/ Freistellungsmethode) vor, wobei grundsätzlich der Anrechnungsmethode Vorrang eingeräumt wird. Des Weiteren hängt nach dem neuen DBA das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats für Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit u.a. von der Aufenthaltsdauer des Empfängers im Tätigkeitsstaat innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, ab. Bisher war die Aufenthaltsdauer während des entsprechenden Kalenderjahres maßgeblich.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald das Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten ist.
Fundstelle
BMF - Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 01.07.2010
Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf