Erneut Fehler bei ELStAM aufgetreten
Grundsätzlich werden alle für den Lohnsteuerabzug relevanten Steuerdaten eines Arbeitnehmers in der ELStAM-Datenbank hinterlegt und können dort monatlich vom Arbeitgeber abgerufen werden. Aufgrund eines erneut aufgetretenen Fehlers im Bundesgebiet wurde Arbeitgebern bei dem Abruf der ELStAM-Daten für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt der Steuerklasse 3 die Steuerklasse 4 mitgeteilt.
Da die Finanzämter nicht selbst ermitteln können, in welchen Fällen die Änderung der Steuerklasse auf den technischen Fehler zurückgeht, müssen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Korrektur der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen. Dieser Antrag ist formlos möglich.
Die korrekten Daten sollten im auf die Antragstellung folgenden Monat wieder zum Abruf bereit stehen. Bis dahin stellt das zuständige Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der richtigen Steuerklasse zur Verfügung, die für den Lohnsteuerabzug vorrangig zu beachten ist.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfehlen wir allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Daten auf ihren Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Fehlern direkt an das Finanzamt zu wenden, damit die aufgetretenen Fehler schnellstmöglich behoben werden können.
