Jetzt Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2014 stellen
Seit dem 01. Oktober 2013 kann jeder Steuerpflichtige, der gewisse Ausgaben hat, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Grund für eine ermäßigte Lohnsteuer können u.a. hohe Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, oder auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene sein.
Sollte im Vergleich zu den Vorjahren keine Veränderung der Lebensverhältnisse eingetreten sein, ist dennoch ein neuer Antrag zu stellen. In diesem Fall kann ein vereinfachter Antrag (zweiseitiger statt vierseitiger Antrag) gestellt werden.
Eine Ausnahme bilden die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Hier ist kein neuer Antrag zu stellen, sofern die Pauschbeträge über das Jahr 2013 hinaus bewilligt wurden. Sollte der Pauschbetrag jedoch auf andere übertragen werden, so ist in diesen Fällen ein erneuter Antrag zu stellen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir den Antrag im Internet herunter zu laden und auf dem Postweg an das Finanzamt zu senden. Die Formulare für den entsprechenden Antrag finden Sie unter folgendem Link oder bei den Finanzämtern.
