Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Irland
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland wurde bereits 2011 beschlossen und löst das bestehende Abkommen aus dem Jahr 1962 ab. Das neue Abkommen entspricht hinsichtlich der Struktur und des Inhalts weitgehend dem OECD-Musterabkommen.
Anpassungen wurden unter anderem im Bereich der allgemeinen Begriffsbestimmungen vorgenommen. So entspricht die Definition einer „in einem Staat ansässigen Person“ nunmehr den allgemeinen Ausführungen im Musterabkommen. Das bisherige Abkommen kannte bisher eine eigenständige Definition.
Des Weiteren wurde – den aktuellen Standards entsprechend – der 12-Monats-Zeitraum im Sinne der sog. „183-Tage-Regelung“ auf einen beliebigen Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten, der während eines Steuerjahres beginnt oder endet, angepasst. Zuvor war für Frage, ob ein Arbeitnehmer sich mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat, das betreffende Steuerjahr maßgebend.