OFD Münster: Fortgeltung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der SFR Jugoslawien im Verhältnis zur Republik Kosovo und zu Montenegro
Die ehemalige jugoslawische Teilrepublik Montenegro sowie die Republik Kosovo hatten sich am 03.06.2006 bzw. am 17.02.2008 für unabhängig erklärt, die Bundesrepublik Deutschland hat diese daraufhin als eigenständige Staaten anerkannt.
In diesem Zusammenhang informiert die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster nunmehr in ihrer Kurzinformation vom 24.08.2011, dass das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der zwischen der Union der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien bestehende Doppelbesteuerungsabkommen im Verhältnis zur Republik Kosovo und zu Montenegro fortgilt. Entsprechende Vereinbarungen wurden durch die Bundesregierung mit beiden Staaten geschlossen.
Fundstellen
OFD Münster, Kurzinformation vom 24.08.2011
BMF, Schreiben vom 31.03.2011
BMF, Scheiben vom 10.06.2011
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
