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06.07.2022
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Zukunftsfinanzierungsgesetz: BMF und BMJ veröffentlichen Eckpunktepapier

Das BMF und BMJ haben am 29.06.2022 ein Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Vorhaben soll durch verschiedene steuer-, gesellschafts- und finanzmarktrechtliche Maßnahmen die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und der Kapitalmarktzugang für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) erleichtert werden. Als steuerliche Maßnahmen sieht das Eckpunktepapier unter anderem die Einführung eines gesonderten Freibetrags für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfondsanteilen, die Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise- und beschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen sowie die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vor. 

Hintergrund

Deutschland steht vor der gewaltigen Aufgabe, den digitalen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn neben den umfangreichen öffentlichen Mitteln, die der Staat bereitstellt, auch ausreichend privates Kapital mobilisiert werden kann. Ziel ist es daher, den Kapitalmarkt noch leistungsfähiger aufzustellen und den deutschen Finanzstandort attraktiver zu gestalten.

Das BMF und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben am 29.06.2022 ein Eckpunktepapier zu einem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz veröffentlicht. Dieses enthält steuer-, gesellschafts- und finanzmarktrechtliche Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll noch in der ersten Hälfte der Legislatur in Kraft treten, damit die Maßnahmen sowohl der Wirtschaft, den Mitarbeitern als auch den Sparerinnen und Sparern zügig zu Gute kommen.

Inhalt des Eckpunktepapiers

Im Folgenden werden die steuerlichen Maßnahmen des Eckpunktepapiers zusammengefasst:

Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen

Bürger sollen dazu gebracht werden in Aktien zu investieren, da langfristige Aktienanlagen den Vermögensaufbau stärken und vor Inflation schützen können. Außerdem können Unternehmen sich durch eine höhere Aktienanlage leichter Eigenkapital beschaffen. Zu diesem Zweck sieht das Eckpunktepapier die Einführung eines gesonderten Freibetrags für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen vor.

Des Weiteren sollen gesonderte Verlustverrechnungskreise und -beschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen, Termingeschäften und Forderungsausfällen im Privatvermögen aufgehoben werden.

Um den Fondsstandort Deutschland steuerlich zu stärken, sollen darüber hinaus Umsatzsteuerbefreiungen für Wagniskapitalfonds im Rahmen des unionsrechtlich Zulässigen ausgeweitet werden.

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Das Eckpunktepapier sieht eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vor, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben und gleichzeitig die Unternehmen die gewünschten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und an sich binden können.

Hierzu ist geplant, den Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 1.440 EUR auf 5.000 EUR zu erhöhen und Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften einzuführen.

Außerdem sollen die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG ausgeweitet und damit insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für die Unternehmen und deren Beschäftigte attraktiver gemacht werden.

Schließlich soll die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöht und den Kreis der für diese Zulage Berechtigten erweitern werden.

Fundstellen

BMF und BMJ, Eckpunktepapier für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz 

BMF und BMJ, Pressemitteilung vom 29.06.2022

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