Internationales Steuerrecht
DBA: Neue Doppelbesteuerungsabkommen
Wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, wurden folgende Abkommen durch die Vertreter der jeweiligen Länder unterzeichnet:
- Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
- Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
- Abkommen vom 9. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald die Abkommen in Kraft getreten sind.
