Zurück zur Übersicht
14.12.2022
Internationales Steuerrecht

EU: Einigung auf globale Mindestbesteuerung („Pillar 2“)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 22.12.2022:

Die Richtlinie ist am 22.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und  folglich am 23.12.2022 in Kraft getreten (siehe Deloitte Tax News).

Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14.12.2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

Ergebnis des schriftlichen Verfahrens am 16.12.2022:

Der Europäische Rat hat die Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union förmlich angenommen.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 16.12.2022

Rat der EU, Mitteilung vom 15.12.2022 (schriftliches Verfahren)

Politische Einigung am 12.12.2022:

Am 12.12.2022 hat der Rat der Europäischen Union bekannt gegeben, dass eine (politische) Einigung hinsichtlich der Richtlinie zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung erzielt wurde. Diese Einigung muss allerdings während des sog. schriftlichen Verfahrens zur förmlichen Verabschiedung noch bestätigt werden. Der Beschluss wird im Laufe des 15.12.2022 erwartet.

Hintergrund

Am 22.12.2021 legte die EU-Kommission einen EU-Richtlinienentwurf zur Umsetzung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten vor (siehe Deloitte Tax News).

Das Ziel der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung besteht darin, eine Besteuerung der weltweiten Gewinne großer multinationaler Konzerne (mit mindestens 750 Millionen Jahresumsatz) mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 15% sicherzustellen. Technisch soll dies durch eine Top-Up Tax erfolgen, die bei niedrig, d.h. < 15%, besteuerten Gewinne erhoben wird und ein Hochschleusen der effektiven Steuerbelastung auf 15% bewirken soll.

Im Jahr 2022 stand der o.g. EU-Richtlinienentwurf mehrmals auf der Tagesordnung von Sitzungen des ECOFIN. Eine Einigung konnte allerdings, auch während der letzten Sitzung des ECOFIN am 06.12.2022, nicht erzielt werden, da (zuletzt) Ungarn von seinem Veto-Recht Gebrauch machte. Ein Kompromissvorschlag zur EU-Richtlinie vom 15.03.2022 sah bereits eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis Ende 2023 vor.

Einigung hinsichtlich der EU-Richtlinie („Pillar 2“)

Am 12.12.2022 verkündete nun der tschechische Ratspräsident, dass im Ausschuss der ständigen Vertreter („COREPER“) die erforderliche einstimmige Einigung erzielt worden ist, dem Rat zu empfehlen, die Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung („Pillar 2“) anzunehmen. Diese Einigung muss allerdings während des sog. schriftlichen Verfahrens zur förmlichen Verabschiedung bestätigt werden. Der Beschluss im schriftlichen Verfahren ist für den 15.12.2022 vorgesehen. Grundlage der Einigung ist wohl der Richtlinientext vom 25.11.2022. Der aktuelle Richtlinientext sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 31.12.2023 ins nationale Recht umsetzen. Die Anwendung der Vorschriften soll grundsätzlich auf Geschäftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, erfolgen.

Hinweis

Für weitere Informationen, siehe auch den englischsprachigen Beitrag von Deloitte Luxemburg.

Fundstellen

Rat der EU, Pressemitteilung vom 12.12.2022

Rat der EU, Richtlinie des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union vom 25.11.2022

Ihr Ansprechpartner

Alexander Linn
Partner

allinn@deloitte.de
Tel.: +49 89 2903 68558

Ihr Ansprechpartner

Alexander Linn
Partner

allinn@deloitte.de
Tel.: +49 89 2903 68558

So werden Sie regelmäßig informiert:
Artikel teilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen einen bedarfsgerechteren Service bereitstellen zu können. Indem Sie ohne Veränderungen Ihrer Standard-Browser-Einstellung weiterhin diese Seite besuchen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Möchten Sie mehr Informationen zu den von uns verwendeten Cookies erhalten und erfahren, wie Sie den Einsatz unserer Cookies unterbinden können, lesen Sie bitte unsere Cookie Notice.