24.03.2010
Internationales Steuerrecht
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia
Wie das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, wurde am 23. Februar 2010 ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen durch die jeweiligen Vertreter beider Länder unterzeichnet.
Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren, sobald das Abkommen in Kraft getreten ist.