Höhere Pauschbeträge, weniger Schlupflöcher: Elf Länder-Vorschläge zur Steuervereinfachung
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Pauschale für häusliches Arbeitszimmer, zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren, Kürzung der Freigrenze für Sachbezüge, Sockelbetrag für Handwerkerrechnungen sowie Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung von Kommanditisten – mit diesen Maßnahmen und weiteren Vorschlägen der Länderfinanzminister soll das Steuerrecht vereinfacht werden.
Die Finanzministerkonferenz hat Vorschläge der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen für eine weitere Steuervereinfachung beschlossen:
- Erhöhung Pauschbeträge für behinderte Menschen (Einzelnachweis höherer krankheits- oder behinderungsbedingter Kosten möglich; dauerhafte Übertragung des Pauschbetrags auf Eltern; § 33b EStG)
- Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG, § 64 EStDV)
- Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland einfacherer und betrugssicherer gestalten (höhere Nachweisauflagen: Unterhaltstitel bei Drittstaaten, unbare Zahlungen)
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 150 Euro auf 1.150 Euro (§ 9a EStG)
- Pauschale von 100 Euro monatlich für häusliches Arbeitszimmer anstelle des Höchstbetrags von 1.250 Euro (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG, § 9 Abs. 5 EStG)
- Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39a EStG)
- Begrenzung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung (entsprechend dem Höchstabzug von Betreuungskosten als Sonderausgaben von 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro je Kind; § 3 Nr. 33 EStG)
- Senkung der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 20 Euro (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG)
- Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen; Rechnungsbeträge bis zu 300 Euro bleiben unberücksichtigt (§ 35a Abs. 3 EStG)
- Wegfall der steuerlichen Vergünstigungen für Initiatorenvergütungen von vermögensverwaltenden Private-Equity-Fonds (Carried lnterest; § 3 Nr. 40a EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
- Vereinfachung des Verlustabzugs bei beschränkter Haftung von Kommanditisten ("Steuerbilanzmodell" anstelle des Bezugs zum Handelsrecht, § 15a EStG)
Zur Umsetzung dieser Vorschläge könnte im Herbst dieses Jahres der Bundesrat eine Gesetzesinitiative starten.
Fundstelle
Pressemitteilung der Finanzministerien der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Freie Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein vom 01.06.2012