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02.05.2018
Unternehmensteuer

Bundesrat: Stellungnahme zu den EU-Richtlinienentwürfen zur signifikanten digitalen Präsenz und zu Digitalsteuer

Der Bundesrat hat am 27.04.2018 zu Richtlinienentwürfen der Europäischen Kommission zur Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz sowie zur Einführung einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen Stellung genommen.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat in zwei Richtlinienentwürfen Ende März 2018 Vorschläge zur Besteuerung von digitalen Aktivitäten im Binnenmarkt vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Ziel der Vorschläge ist, den Besteuerungsproblemen im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft entgegenzutreten. Der langfristige Lösungsvorschlag beinhaltet eine neue Definition der Betriebsstätte (Einführung einer signifikanten digitalen Präsenz oder virtuellen Betriebsstätte, engl. digital presence / virtual permanent establishment) sowie neue Regeln für die Gewinnverteilung (z.B. unter Bezugnahme auf die Ansässigkeit der Nutzer im Zeitpunkt der Nutzung). Kurzfristig wird eine Steuer auf Umsätze aus Geschäftsmodellen vorgeschlagen, bei denen Nutzer eine wichtige Rolle bei der Wertschöpfung spielen. Der Bundesrat hat am 27.04.2018 zu den Vorschlägen der Kommission Stellung genommen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist von den Chancen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, überzeugt. Jedoch müssten Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen angemessen besteuert werden. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen, einer Nichtbesteuerung von digitalen Unternehmen entgegenzuwirken. Nur auf diesem Weg lassen sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und „Level-playing-fields“ schaffen. An dem Grundsatz, dass die Besteuerung am Ort der der Wertschöpfung stattfindet, sollte festgehalten werden. Aus Sicht des Bundesrates gilt es ausdrücklich, Nachteile für die deutsche Wirtschaft zu verhindern.

Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine effektive Besteuerung nur global gelingen kann und bittet daher die Bundesregierung, bis zum geplanten Abschluss der Arbeiten der OECD zur digitalen Wirtschaft im Jahr 2020 mit größtmöglichem Nachdruck auf dieser Ebene eine Einigung anzustreben. Die Schaffung einer digitalen Betriebsstätte auf europäischer Ebene wird vom Bundesrat abgelehnt.

Eine mögliche Zwischenlösung auf Vorschlag der EU-Kommission wäre die Einführung einer Digitalsteuer (Interimssteuer). Dies wird vom Bundesrat grundsätzlich als zielführend angesehen, jedoch bedarf die Einführung dieser Steuer einer eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und internationaler Ebene. 

Aus Sicht des Bundesrates müssten bei der Prüfung der Richtlinie folgende Punkte thematisiert werden:

  • Eingrenzung des Kreises der von der Interimssteuer betroffenen Unternehmen. Unternehmen, die digitale Dienstleistungen als Nebengeschäft anbieten, sollten von der Steuer ausgenommen werden. Hierdurch sollte eine Ausdehnung der Digitalsteuer auf andere Branchen und Bereiche ausgeschlossen werden.
  • Die neue Steuer sollte nicht zu wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen führen. Es sollte geprüft werden, ob aus finanzverfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht eine ertragssteuerliche Vorbelastung berücksichtigt werden kann. Die Digitalsteuer dürfe nicht als einseitige Maßnahme Europas verstanden werden, die Gegenmaßnahmen anderer Staaten nach sich zieht.
  • Keine Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt, insbesondere nicht für den exportorientierten Standort Deutschland.
  • Es dürfen sich keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Digitalisierung in den Unternehmen ergeben, die die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Standortattraktivität Europas in innovative Unternehmen ergeben.
  • Die Wirtschaftsbeziehungen zu Drittstaaten und die Bemühungen zur Vermeidung neuer Handelsbarrieren zu Lasten europäischer Unternehmen dürfen nicht erschwert werden.

Zudem stellt der Bundesrat fest, dass eine Digitalsteuer Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat. Den Ländern würden Ausfälle aus dem vorgesehenen Betriebsausgabenabzug bei den Ertragsteuern drohen. Es sollte daher eine angemessene finanzielle Beteiligung der Länder an den Steuereinnahmen sichergestellt werden.

Fundstelle

Bundesrat, Stellungnahme vom 27.04.2018, BR-Drs. 94/18 (B)

Weitere Fundstellen

Europäische Kommission: Besteuerung digitaler Wirtschaft, siehe Deloitte Tax-News 
OECD: Zwischenbericht zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, siehe Deloitte Tax-News 

 

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