BMF: Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
Das BMF hat sein Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aktualisiert. Die Aktualisierungen beruhen im Wesentlichen auf redaktionellen Änderungen sowie auf einer vorausgegangenen Neufassung der Textziffer 5 durch das BMF-Schreiben vom 05.04.2017, die nun in das aktualisierte Schreiben aufgenommen wird. Das Vorgängerschreiben vom 13.07.2006 wird ersetzt.
Hintergrund
Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung der DBA oder der EU-Schiedskonvention (Nr. 90/436/EWG) zur Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen. Dabei bilden die Verständigungsklauseln der DBA (vgl. Art. 25 OECD-MA) oder die Art. 6 ff. der Schiedskonvention die Rechtsgrundlage. Sie enthalten Bestimmungen, nach denen die zuständige Behörde in Deutschland mit den zuständigen Behörden anderer Staaten unmittelbar verkehren kann, um eine Einigung über Einzelfälle herbeizuführen, die die Besteuerung in Deutschland oder in einem anderen Staat betreffen. Die Schiedskonvention betrifft nur die Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen und die Gewinnaufteilung bei Betriebsstätten. Darüber hinaus kann nach den Verständigungsklauseln der DBA auch über allgemeine Fragen eine Einigung zwischen den zuständigen Behörden herbeigeführt werden.
Verwaltungsanweisung
Das BMF nimmt in einem aktualisierten Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Stellung. Die Aktualisierungen beruhen im Wesentlichen auf Umformulierungen und Klarstellungen sowie auf einer vorausgegangenen Neufassung der Textziffer 5 durch das BMF-Schreiben vom 05.04.2017, die nun in das aktualisierte Schreiben aufgenommen wird. Da das Schreiben keine wesentlichen Neuerungen enthält, werden im Folgenden nur kurze allgemeine Ausführungen gemacht.
Allgemeines und Aufbau
Das Merkblatt regelt die Details der Durchführung internationaler Verständigungsverfahren nach DBA sowie nach der EU-Schiedskonvention zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen basierend auf Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, die durch Maßnahmen Deutschlands oder des anderen Staates ausgelöst werden. Das Schreiben geht dabei getrennt auf beide Verfahren ein und beschreibt deren Einleitung, Durchführung und Umsetzung.
Das Merkblatt trifft keine besonderen Regelungen zu den Verfahren für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der DBA zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten (sog. „Advance Pricing Agreements“).
Neufassung der Textziffer 5
Gegenüber der bisherigen Textziffer 5 des Merkblattes, welche den Verzicht auf ein Verständigungsverfahren nach DBA regelte, widmet sich die durch das BMF-Schreiben vom 05.04.2017 neugefasste Textziffer 5 mit tatsächlichen Verständigungen im Vorfeld eines Verständigungs- und Schiedsverfahrens (siehe Deloitte Tax-News).
Anwendungsregelung und Veröffentlichung
Das aktualisierte Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 13.07.2006. Das BMF-Schreiben vom 05.04.2017 wird aufgehoben und die Neuregelungen zu Textziffer 5 werden in das aktuelle Merkblatt aufgenommen.
Betroffene Norm
Art. 25 OECD-MA, Art. 6 ff. Schiedskonvention
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 09.10.2018, IV B 2 – S 1304/17/10001, BStBl I 2018, S. 1122
Weitere Fundstellen
BMF, Schreiben vom 05.04.2017, IV B 5 - S 1304/0-04, BStBl I 2017, S. 707, Überarbeitung der Tz. 5 des BMF-Schreiben vom 13.07.2006, siehe Deloitte Tax-News
BMF, Schreiben vom 13.07.2006, IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl I 2006, S. 461 (Vorgängerschreiben)