Verfahrensrecht
BMF: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Rahmen von gleich lautenden Erlassen die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2012 bekannt gegeben.
Verwaltungsanweisung
Aus dem Schreiben der obersten Finanzbehörden ergeben sich im Allgemeinen folgende Steuererklärungsfristen:
ohne Steuerberater | mit Steuerberater | in begründeten Ausnahmefällen | |
Allgemeine Frist (ESt, KSt, GewSt, USt, Feststellung nach § 18 AStG) | 31.05.2013 | 31.12.2013 | 28.02.2014 |
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr | Fristende nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des WJ 2012/2013 folgt | 31.05.2014 | 31.07.2014 |
Den Finanzämtern bleibt es jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist auch zu einem früheren Zeitpunkt anzufordern.
Fundstelle
