Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Regierungsentwurf verabschiedet
Schneller, einfacher und effizienter soll der Steuervollzug gestaltet werden. So sieht es der am 09.12.2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vor. Enthalten sind insbesondere Regelungen zur elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Es werden aber auch andere Bereiche in der AO angesprochen, wie die Fristenregelung oder die Versäumniszuschläge.
Hintergrund
Am 21.11.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (siehe Deloitte Tax-News). Dem folgte am 27.08.2015 die Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (siehe Deloitte Tax-News).
Der erforderliche rechtliche Rahmen für die von der Finanzverwaltung vorgesehenen Verfahrensmodernisierungen bei Technik, Organisation und Personal soll mit dem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Die Ausgestaltung eines zukunftsgerichteten Verwaltungshandelns erfolge anhand klarer gesetzlicher Regeln, mit denen der Rahmen für Zulässigkeit des Einsatzes der Informationstechnologie sowie die angemessene Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitserwägungen im Besteuerungsverfahren festgelegt werden.
Regierungsentwurf
Das Bundeskabinett hat am 09.12.2015 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet. Gegenüber dem Referentenentwurf gab es überwiegend redaktionelle Änderungen
Der Regierungsentwurf enthält unter anderem Regelungen zu den folgenden Themen:
- Gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Austausch mit der Finanzverwaltung, z. B. elektronische Übermittlung von Vollmachten, ausschließlich automationsgestützte erlassene Verwaltungsakte
- Einheitliche und zusammengefasste gesetzliche Grundlage für die Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung durch Dritte
- Neufassung der Regelung zur Fristverlängerung in (§ 109 AO) und Neuregelung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärung (§ 149 AO)
- Verschärfung der Regelungen zum Erlass von Verspätungszuschlägen
- Wirtschaftlichkeitsaspekte sollen bei der Arbeit der Finanzverwaltung eine stärkere Rolle spielen
- Festlegung der Anforderungen an ein Risikomanagement der Finanzverwaltung
- Einführung einer einheitlichen verpflichtenden digitalen LohnSchnittstelle (DLS) für im Lohnkonto ab dem 01.01.2018 aufzuzeichnende Daten
- Erweiterte Änderungsmöglichkeiten von Steuerbescheiden bei Schreib- oder Rechenfehler im Rahmen der Erstellung der Steuererklärung
- Wandlung von der Belegvorlagepflichten in eine Belegvorhaltepflichten, z.B. bei Spendenquittungen
- Betragsmäßige Lockerungen im Bereich der Kleinbetragsverordnung
Neu im Regierungsentwurf
- Überführung von Regelungen zur Datenübermittlung aus der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung StDÜV in die AO und außerkraftsetzen der StDÜV zum 01.01.2017
- Regelungen zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Anwendung
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.01.2017 in Kraft treten. Für die einzelnen Regelungen gelten häufig spezielle Anwendungsregelungen.
Weitere Entwicklung
Das parlamentarische Verfahren mit der ersten Beratung im Bundesrat wird im ersten Quartal 2016 starten. Es ist davon auszugehen, dass bis zur Sommerpause 2016 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird.
Fundstelle
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
