11.01.2010
Verfahrensrecht
Vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags
Das BMF hat durch Schreiben vom 07.12.2009 (Az. IV A 3 – S 0338/07/10010, BStBl I 2009 S. 1509) die Finanzämter angewiesen, dass im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen sind.