Zoll: Auswirkungen des Brexit im Bereich Warenursprung und Präferenzen – Update 2
Am 29.01.2020 hatten wir in unseren Tax News über die Auswirkungen des Brexit auf die Präferenzabkommen der EU darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission die Rechtsauffassung vertritt, dass das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase auch für die Zwecke internationaler Übereinkünfte als EU-Mitgliedstaat zu behandeln sei.
Am 29.01.2020 hatten wir darüber informiert, dass die EU-Kommission in einer Mitteilung die Rechtsauffassung vertritt, das UK während der Übergangsphase (bis voraussichtlich 31.12.2020) auch in Bezug auf die Anwendung von Präferenzabkommen weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat zu behandeln sei (siehe Deloitte Tax-News).
Wir hatten außerdem darauf hingewiesen, dass es unklar ist, ob die jeweiligen Partnerländer dieser Ansicht folgen werden und auf das daraus resultierende unternehmerische Risiko hingewiesen.
Nunmehr wurde bekannt, dass
- Kanada
- Singapur und die
- Schweiz
bereits zugestimmt haben.
Für Sie bedeutet dies, dass auch präferenzrechtlich während der Übergangsphase im Warenverkehr mit den genannten Staaten zunächst alles beim Alten bleibt.
Es ist damit zu rechnen, dass weitere Staaten folgen werden und UK als EU-Mitgliedstaat behandeln.
Fundstellen
Information zu Kanada
Information zu Singapur
Information zur Schweiz