Protokollerklärung-Zollkodexgesetz: Bundesrat verabschiedet Stellungnahme
Der Bundesrat hat zum sogenannten Protokollerklärung-Zollkodexgesetz Stellung genommen und neben einigen Änderungen zum Regierungsentwurf auch neue Regelungen, wie zum Beispiel zur Gewerbesteuer bei Schachteldividenden von Organgesellschaften vorgeschlagen.
Hintergrund
Am 25.03.2015 hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss über den Regierungsentwurf den Weg für das parlamentarische Verfahren des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ( PrErkl-ZollkodexAnp-Gesetz) frei gemacht.
Stellungnahme
Der Bundesrat hat am 08.05.2015 seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verabschiedet. Enthalten sind unter anderem die folgenden Punkte:
- Umsetzung des vom Bundesrat im März 2014 in den Bundestag eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2013 (siehe Deloitte Tax-News).
Unter anderem mit folgenden Regelungen:
- die Senkung der Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
- die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
- die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- und die Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG
- Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für den „Carried Interest“
- Sockelbetrag bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen
nach § 35a EStG - Steuerliche Maßnahmen zur Familienförderung wie in der Stellungnahme BR zum Zollkodexgesetz
- Verschärfung der Regelung für die Anerkennung von Gutscheinen für Mitarbeiter als Sachbezug
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 8 Abs. 1 EStG sollen entgegen der jüngsten BFH-Rechtsprechung Leistungen, wie Gutscheine, die auf einen Geldbetrag lauten oder Geldleistungen mit Verwendungsauflage, die bislang als Sachbezug betrachtet wurden, den Geldleistungen zugeordnet werden. Eine Anwendung der 44 Euro- Freigrenze auch für derartige Bezüge ist dann nicht mehr gegeben. - Prüfbitte zur Anpassung der steuerrechtlichen Vorgaben für die Rückstellungen von Versicherungsunternehmen an das jüngst verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz
- Prüfbitte in Bezug auf die gewerbesteuerliche Behandlung von durch Organgesellschaften vereinnahmten Schachteldividenden.
Der BFH sieht in seiner jüngsten Rechtsprechung keine Berücksichtigung von fiktiven nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben im gewerbesteuerlichen Organkreis. Der Bundesrat schlägt nun eine Prüfbitte vor, um eine Änderung des Gewerbesteuerrechts herbeizuführen. Ziel sollte sein, unsystematische und unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zweifelhafte Ergebnisse des BFH-Urteils I R 39/14 (siehe Deloitte Tax-News) zu verhindern. In seiner Stellungnahme sieht der Bundesrat die BFH-Rechtsprechung nicht im Einklang mit dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG, der die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers fingiere und damit eine Ergebniskonsolidierung und eine einheitliche Ermittlung des Gewerbeertrags auf Ebene des Organträgers anordne. - Diverse Änderungen im Umsatzsteuerbereich. Z.B.:
- Als Reaktion auf die jüngste BFH-Rechtsprechung Klarstellung der
Regelungen für sog. Reihengeschäfte in § 3 Abs. 6 S. 5 und 6 UStG
- Klarstellung bei der Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG zum
Anwendungsbereich der Steuerschuldumkehr bei sog. Bauleistungen
vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom
28.08.2014, VR7/14),
- Änderung der 5.000- Anwendungsgrenze der Umkehr der
Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von bestimmten Edelmetallen,
unedlen Metallen und Cerments nach § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG in
eine optionale Grenze.
Fundstelle
Bundesrat, Stellungnahme vom 08.05.2015, Beschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BR-Drs. 121/15 (B)
Weitere Beiträge
Das PrErkl-ZollkodexAnpG im Überblick, siehe Deloitte Tax-News
