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13.07.2010
Aufgrund der EU-weiten Änderungen im Sozialversicherungsrecht zum 01.05.2010 verpflichtet die britische Finanzverwaltung (HMRC) Arbeitgeber, die nicht in Großbritannien, aber innerhalb der EU ansässig sind, zur Zahlung der entsprechenden Arbeitgeberbeiträge zur britischen Sozialversicherung. Einzelheiten sowie Übergangsbestimmungen entnehmen Sie bitte dem Newsletter.

