27.05.2011 – Indirekte Steuern/Zoll
Ein unberechtigter Ausweis von Umsatzsteuer kann auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen, wenn in dem Abrechnungspapier nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben, sondern nur die elementaren Merkmale einer Rechnung ausgewiesen sind (§ 14c UStG iVm § 14 Abs. 4 UStG). Demnach liegt eine Gefährdung des Steueraufkommens vor, wenn in einem Dokument der Rechnungsaussteller, der (vermeintliche) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausgewiesen sind. Seine anders lautende Rechtsprechung zur alten Rechtslage (§ 14 Abs. 3 UStG a.F.) hat der BFH aufgegeben.