25.08.2010 – Indirekte Steuern/Zoll
Nach Auffassung des EuGH ist die Ausgabe von Gutscheinen, sofern der Ausgabe eine Gegenleistung gegenübersteht (Geldzahlung oder Arbeitsleistung) eine steuerbare und regelmäßig steuerpflichtige Dienstleistung. Dies entspricht nicht der bisher in Deutschland geltenden Rechtspraxis. Betroffen von dem Urteil sind nicht nur Arbeitgeber, die Gutscheine an Arbeitnehmer ausgeben, sondern alle Unternehmen, die Wertgutscheine entgeltlich abgeben. Das BMF ist nun gefordert, die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beseitigen.