25.01.2022 Indirekte Steuern/Zoll
Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften sowie die Bereitstellung von Zugängen zu elektronischen Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Das BMF greift nun Abgrenzungsfragen auf, die sich insbesondere im Rahmen von einheitlichen Leistungen ergeben, die sowohl ermäßigt besteuerte als auch dem Regelsteuersatz unterliegende Elemente enthalten.