Aktuelle Beiträge aus allen Rubriken
17.05.2013 – Unternehmensteuer
Ist eine sog. Kostenüberdeckung nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften in der folgenden Kalkulationsperiode auszugleichen, liegt eine rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit vor. Dem steht auch nicht das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG entgegen. Denn dieses setzt voraus, dass sich der Anspruch des Gläubigers nur auf künftiges Vermögen – und nicht auf am Bilanzstichtag vorhandenes Vermögen – des Schuldners bezieht.
17.05.2013 – Private Einkommensteuer
Ein selbständiger Berater, der längerfristig im Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur in den ersten drei Monaten geltend machen. Unerheblich ist es, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder neu erteilt werden. Die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht verfassungswidrig, da sich der Steuerpflichtige auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen und damit einen Mehraufwand minimieren oder sogar vermeiden kann.
16.05.2013 – Unternehmensteuer
Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt nicht für substanzbezogene Wertminderungen und Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gehören und der Kapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Das Teilabzugsverbot findet im Fall einer endgültig einnahmelosen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vor dem Veranlagungszeitraum 2011 auch dann keine Anwendung, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird und es um den Umfang der Abzugsfähigkeit laufender Aufwendungen geht.
16.05.2013 – Unternehmensteuer
Die Drei-Objekt-Grenze für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur privaten Vermögensverwaltung hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises und kann im Einzelfall durch den Nachweis eines atypischen Sachverhaltsverlaufs widerlegt werden. Persönliche oder finanzielle Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien, wie z.B. die Ankündigung einer Zwangsversteigerung durch das Finanzamt, kommen dafür jedoch nicht in Betracht, da es sich hierbei regelmäßig um nachträgliche Ereignisse handelt, die keinen Hinweis darauf geben können, ob ohne Veräußerungsabsicht gekauft worden ist.
16.05.2013 – Rechnungslegung
Nimmt ein Brunnenbetrieb mehr Leergut von den Kunden zurück als er mit dem Vollgut ausgegeben hat, sind deshalb weder Anschaffungskosten noch gegen die Kunden gerichtete Forderungen zu aktivieren. In Betracht kommt jedoch die Aktivierung eines Nutzungsrechts. Für die Verpflichtung, bei Rückgabe von Individualleergut und Brunneneinheitsflaschen die erhaltenen Pfandgelder an die Kunden zurückzuzahlen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren. Die Verbindlichkeit kann der Höhe nach zu mindern sein, wenn aufgrund der eigentumsunabhängigen Zirkulation des Leerguts erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass ein bestimmter Teil an andere Poolmitglieder zurückgegeben wird.
16.05.2013 – Rechnungslegung
Die Ausbuchung einer Körperschaftsteuererstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist auch dann durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr nicht außerbilanziell neutralisiert worden war.