24.02.2010 – Steuerrecht
Wurde eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil das Besteuerungsrecht für diese Zahlung dem (abkommensrechtlichen) Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen wird, kann Arbeitnehmer seinen Erstattungsanspruch direkt gegen das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers richten.