19.09.2011 – Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung
Werden Optionen auf den Erwerb von Aktien, die im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen in einem Geschäftsführervertrag eingeräumt worden sind, ausgeübt, führt dies nicht zwingend zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt zumindest dann, wenn eine vom Arbeitsverhältnis unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn dem Leistungsaustausch eine andere Erwerbsgrundlage als die der Nutzung der eigenen Arbeitskraft des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Als eine solche Sonderrechtsbeziehung kommt insbesondere die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes, z.B. die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, in Betracht. Zuwendungen auf Grund von derartigen Sonderrechtsbeziehungen stellen keinen Arbeitslohn dar.