18.02.2011 – Grundsteuer/ Grunderwerbsteuer
An der Steuerbarkeit einer mittelbaren Anteilsvereinigung ändert sich nichts, wenn die Anteile an der grundstücksbesitzenden (Unter-)Gesellschaft im Anschluss an die Anteilsvereinigung veräußert werden. Entscheidend ist vielmehr, dass der Grundbesitz grunderwerbsteuerrechtlich zweimal einem neuen Rechtsträger zuzuordnen ist, und zwar zunächst demjenigen, der mittelbar Alleingesellschafter dieser Gesellschaft geworden ist, und dann dem Erwerber der Anteile an dieser Gesellschaft. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist mit dem Charakter der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrsteuer nicht vereinbar.