26.10.2011

Rumänien – Änderungen in der Besteuerung von nach Rumänien entsandten Arbeitnehmern

Rumänien hat die bisher bestehenden Regelungen für die Steuerfreiheit von ausländischen Einkünften geändert. Ab dem Veranlagungsjahr 2012 wären danach ausländische Einkünfte in rumänischen Einkommensteuererklärungen anzugeben. Weiterführende Informationen zu den Fragen, wer von dieser Neuregelung betroffen ist und zukünftig sein weltweites Einkommen in Rumänien erklären muss, finden Sie in diesem Newsletter.

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf