13.10.2010

Anhebung der Grunderwerbsteuersätze

Hintergrund

Der im Rahmen der Föderalismusreform 2006 neu eingefügte Art 105 Abs 2a Satz 2 GG weist den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrESt) zu (BGBl I 2006, 2034, 2037), deren Ertrag gem. Art 106 Abs 2 Nr 3 GG den Ländern zufließt (Art 106 GG Rn 15).

Umsetzung

Nachdem zunächst die Stadtstaaten Berlin und Hamburg von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht hatten und ihre GrESt-Sätze bereits ab dem 01.01.2007 bzw. Hamburg ab dem 01.01.2009 auf jeweils 4,5% angehoben hatten, folgte Anfang des Jahres auch Sachsen-Anhalt mit einer Anhebung auf 4,5% für Erwerbsvorgänge die nach dem 01.03.2010 verwirklicht werden.

Weitere Bundesländer wollen nun folgen:


Bremen hat einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Anhebung des GrESt-Satzes auf 4,5% ab dem 01.01.2011 vorgelegt.

Brandenburg hat in einem Gesetzentwurf eine Erhöhung des GrESt-Satzes von derzeit 3,5% auf sogar 5% ab dem 01.01.2011 vorgesehen. 

Aus den Haushaltbeschlüssen der Landesregierungen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und dem Saarland geht hervor, dass auch in diesen Bundesländern mit einer Erhöhung des GrESt-Satzes zu rechnen ist: 

Niedersachsen
Ab 01.01.2011 soll der GrESt-Satz auf 4,5% erhöht werden.

Saarland Ab 01.01.2011 soll der GrESt-Satz auf 4% erhöht werden.

Schleswig-Holstein
Ab 01.01.2013 soll der GrESt-Satz auf 5% erhöht werden.

Fundstellen

Berlin: Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20.12.2006 
Hamburg: Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23.12.2008 
Sachsen-Anhalt: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 DrS 5/2370 vom 14.01.2010 
Bremen: Gesetzentwurf DrS 17/1362