Anpassung der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
Die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen, die sog. Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999 (AZ. IV B 4 – S 1300 – 111/99, BStBl I. 1999, S. 1076), wurden auf Grund der Änderungen durch das Gesetz über die steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften – SEStEG – angepasst. Insbesondere der in das Gesetz aufgenommen § 4g EStG, welcher die Bildung eines Ausgleichspostens bei der Überführung eines Wirtschaftsgutes in ein ausländisches Betriebsvermögen ermöglicht, machte redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die mit BMF-Schreiben vom 25.08.2009 (Az. IV B 4 – S 1300 – 111/99, DStR 2009, S. 1850) veröffentlichten Änderungen der Betriebsstätten- Verwaltungsgrundsätze enthalten darüber hinaus keine inhaltlichen Neuerungen.