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28.02.2014
Unternehmensteuer

OFD Karlsruhe: Verfügung zu Problemfeldern der sog. kleinen Organschaftsreform

Mit Verfügung vom 16.01.2014 hat die OFD Karlsruhe als Arbeitshilfe für die Finanzämter Lösungsansätze zu einigen Problemfeldern aufgezeigt, die infolge der sog. „kleinen Organschaftsreform“ im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Organschaften, der tatsächlichen Durchführung des GAV und den Regelungen zur Verlustübernahme bei einer Organ-GmbH aufgetaucht sind.

Hintergrund

Mit der sog. „kleinen Organschaftsreform“ im Rahmen des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 gingen einige Änderungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft (§§ 14 ff. KStG) einher, die in der Praxis zu (Auslegungs-)Problemen führen. Diese (Auslegungs-)Probleme umfassen z.B. Fragen zur grenzüberschreitenden Organschaft, zur tatsächlichen Durchführung des GAV oder den Regelungen zur Vereinbarung der Verlustübernahme bei der Organ-GmbH (§ 17 KStG). Die OFD Karlsruhe hat zu diesen drei Problemkreisen eine Verfügung veröffentlicht, in deren Anlage sie (den Finanzämtern) Lösungsansätze zu einigen der bereits aufgetretenen Problemen aufzeigt.

Verwaltungsanweisung

Zu folgenden Problemfeldern im Zusammenhang mit der kleinen Organschaftsreform hat die OFD Karlsruhe für die Finanzämter eine Arbeitshilfe erstellt:

Grenzüberschreitende Organschaft

  • § 14 Abs. 1 S. 1 KStG: Aufgabe doppelter Inlandsbezug: aber u.U. kein grenzüberschreitender Inlandsbezug möglich, wenn OG ausländische Tochtergesellschaft ist, die keinen Sitz im Inland hat
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG: Organträger mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Ausland; Übergangsregelung (§ 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG): „alle noch nicht bestandskräftigen Fälle“
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2, 3 KStG: Organträger ist eine (originär gewerbliche) Personengesellschaft
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4, 5 KStG: Ununterbrochene Zuordnung der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte des OT i.S.d. § 12 AO
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 6 KStG: Zurechnung des Einkommens zur inländischen Betriebsstätte des Organträgers, dem die Beteiligung nach Satz 4 zuzuordnen ist
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG: Unterliegen die der Betriebsstätte zugerechneten Einkünfte der Besteuerung im Inland?
  • § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG: Liegt eine doppelte Berücksichtigung von Verlusten der Organgesellschaft vor?

Durchführung des GAV - § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4, 5 KStG: Umfang der Heilungsmöglichkeiten bei fehlerhaften Bilanzansätzen:

  • Wann liegt ein fehlerhafter Bilanzansatz in der Handelsbilanz vor? Wann ist die Bilanz nichtig?
  • Für das Eingreifen der Fiktion gem. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 5 KStG ist der Jahresabschluss der Organgesellschaft entscheidend
  • Form und Rechtsnatur der Beanstandung
  • Wie weit reicht die Korrekturpflicht?
  • Welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten bestehen gegen die Beanstandung und wie ist das weitere Vorgehen? Was passiert bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft?

Vereinbarung der Verlustübernahme bei der Organ-GmbH 

  • § 17 KStG: Formulierungsvorschlag für den vom Gesetz geforderten dynamischen Verweis auf § 302 AktG
  • § 34 Abs. 10b KStG: Neuverträge: Abschluss nach dem 26.02.2013, Altverträge: Bis wann müssen die (notwendigen) Anpassungen, falls erforderlich, erfolgt sein?


Lösungsansätze zu diesen aufgezeigten Problemfeldern können der Verfügung der OFD Karlsruhe entnommen werden.

Fundstelle

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 16.01.2014, S 277.0/52/2-St 221

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